AG gründen in der Schweiz: Die vollständige Anleitung 2026

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) gehört zu den anspruchsvollsten, aber auch prestigeträchtigsten Schritten im Schweizer Unternehmensrecht. Eine AG bietet maximale Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung, Anonymität der Aktionäre und ein hohes Mass an Glaubwürdigkeit im Geschäftsverkehr. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um in der Schweiz eine AG zu gründen — von den gesetzlichen Voraussetzungen über die einzelnen Gründungsschritte bis hin zu den konkreten Kosten pro Kanton. Als Treuhandunternehmen mit Sitz in Zug begleiten wir bei Mueller Treuhand täglich AG-Gründungen und wissen genau, worauf es in der Praxis ankommt.

Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)?

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft nach Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 620 ff.). Sie besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und haftet ausschliesslich mit ihrem Gesellschaftsvermögen — die Aktionäre haften nicht persönlich über ihre Kapitaleinlage hinaus (OR Art. 620 Abs. 2).

Wesentliche Merkmale der AG

  • Eigene Rechtspersönlichkeit: Die AG ist eine juristische Person, die selbständig Rechte und Pflichten tragen kann.
  • Beschränkte Haftung: Die Aktionäre haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Es besteht keine Nachschusspflicht (OR Art. 680).
  • Aktienkapital: Das Mindestkapital beträgt CHF 100'000, wovon mindestens CHF 50'000 (oder 20 % des Nennwerts, mindestens aber CHF 50'000) bei der Gründung liberiert (einbezahlt) werden müssen (OR Art. 621 und Art. 632).
  • Anonymität: Anders als bei der GmbH werden die Aktionäre einer AG nicht im Handelsregister eingetragen. Nur Inhaberaktien sind seit 2019 meldepflichtig, aber nicht öffentlich einsehbar.
  • Organe: Generalversammlung (OR Art. 698 ff.), Verwaltungsrat (OR Art. 707 ff.) und Revisionsstelle (OR Art. 727 ff.) bilden die drei gesetzlichen Organe.
  • Übertragbarkeit: Aktien können grundsätzlich frei übertragen werden, sofern die Statuten keine Vinkulierung vorsehen (OR Art. 685a ff.).

Die AG ist damit die bevorzugte Rechtsform für kapitalintensive Unternehmen, Holdingstrukturen, Immobiliengesellschaften und Startups, die Investoren aufnehmen möchten. Wer hingegen die Vorteile beider Rechtsformen abwägen möchte, findet in unserem Vergleich AG vs. GmbH eine detaillierte Gegenüberstellung.

Voraussetzungen für die AG-Gründung in der Schweiz

Bevor Sie eine AG gründen können, müssen mehrere gesetzliche und praktische Voraussetzungen erfüllt sein. Die Anforderungen ergeben sich aus dem Obligationenrecht (OR), der Handelsregisterverordnung (HRegV) und der kantonalen Praxis.

1. Gründer und Aktionäre

Für die Gründung einer AG in der Schweiz ist mindestens eine Person (natürliche oder juristische Person) erforderlich (OR Art. 625 Abs. 1, seit der Aktienrechtsrevision 2023). Es gibt keine Nationalitätsvoraussetzung für Aktionäre. Allerdings muss die AG zwingend durch mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats vertreten werden können, das seinen Wohnsitz in der Schweiz hat (OR Art. 718 Abs. 4). Diese Wohnsitzanforderung ist in der Praxis einer der häufigsten Stolpersteine bei der Gründung durch ausländische Personen.

Praxistipp: Falls kein Gründer einen Schweizer Wohnsitz hat, kann ein Treuhänder — etwa Mueller Treuhand in Zug — als Verwaltungsrat mit Wohnsitzfunktion eingesetzt werden. Damit erfüllen Sie die gesetzliche Anforderung, ohne selbst in der Schweiz wohnhaft sein zu müssen.

2. Aktienkapital und Liberierung

Anforderung Betrag Rechtsgrundlage
Mindest-Aktienkapital CHF 100'000 OR Art. 621
Mindestliberierung bei Gründung CHF 50'000 (oder 20 % des Nennwerts, mind. CHF 50'000) OR Art. 632
Mindestnennwert pro Aktie CHF 0.01 (seit 2023) OR Art. 622 Abs. 4
Sacheinlagen Möglich, mit Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung OR Art. 634
Verrechnungsliberierung Möglich bei Forderungen gegen die Gesellschaft OR Art. 634a

Das Aktienkapital wird auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt. Die Bank gibt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung (sog. Bankbescheinigung) aus, die für die Handelsregistereintragung zwingend erforderlich ist. Erst nach der Eintragung wird das Konto in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt.

Wer sich für die konkreten Gründungskosten und die unterschiedlichen Kostenmodelle interessiert, findet auf unserer Seite AG gründen Kosten eine vollständige Aufstellung inklusive Notar-, Handelsregister- und Beratungsgebühren.

3. Firma (Unternehmensname)

Die Firma muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden (OR Art. 951). Die Bezeichnung «AG» oder «Aktiengesellschaft» muss in der Firma enthalten sein. Vor der Gründung empfiehlt sich eine Firmenrecherche auf Zefix.

Wichtig: Geografische Bezeichnungen (z. B. «Zuger», «Swiss», «Helvetia») unterliegen besonderen Regeln. Die Verwendung von «Swiss» oder «Schweiz» ist nicht geschützt, kann aber zu Beanstandungen durch kantonale Handelsregisterämter führen, wenn kein ausreichender Bezug zur Schweiz besteht.

4. Statuten (Gesellschaftsvertrag)

Die Statuten sind die «Verfassung» der AG und müssen folgende Punkte zwingend enthalten (OR Art. 626):

  • Firma und Sitz der Gesellschaft
  • Zweck der Gesellschaft
  • Höhe des Aktienkapitals und die darauf einbezahlten Beträge
  • Anzahl, Nennwert und Art der Aktien (Inhaber- oder Namenaktien)
  • Einberufung der Generalversammlung und Stimmrecht der Aktionäre
  • Organe der Gesellschaft (Verwaltungsrat, Revisionsstelle)
  • Form der Bekanntmachungen

Seit der Aktienrechtsrevision 2023 können die Statuten zusätzlich ein Kapitalband vorsehen (OR Art. 653s ff.), das dem Verwaltungsrat erlaubt, das Aktienkapital innerhalb einer Bandbreite ohne GV-Beschluss zu erhöhen oder herabzusetzen — ein besonders nützliches Instrument für Startups und wachsende Unternehmen.

5. Domizil (Sitz der Gesellschaft)

Jede AG benötigt ein Domizil in der Schweiz, an dem sie im Handelsregister eingetragen ist. Dies kann ein eigenes Büro, ein Coworking-Space oder ein Domizil bei einer Treuhandgesellschaft sein. Das Domizil bestimmt die kantonale Zuständigkeit für Steuern und Handelsregistereintragung.

Die Wahl des Kantons hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerbelastung. Gerade deshalb ist der Kanton Zug bei Gründern so beliebt — mehr dazu im Abschnitt zu kantonalen Unterschieden.

6. Revisionsstelle

Grundsätzlich muss jede AG eine Revisionsstelle bestellen (OR Art. 727). Unter bestimmten Voraussetzungen kann die AG auf eine eingeschränkte Revision oder sogar ganz auf die Revision verzichten (Opting-out, OR Art. 727a Abs. 2):

  • Die Gesellschaft hat nicht mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
  • Alle Aktionäre stimmen dem Verzicht zu
  • Der Verzicht wird im Handelsregister eingetragen

In der Praxis macht die grosse Mehrheit kleiner AGs von dieser Möglichkeit Gebrauch, was jährlich CHF 3'000–8'000 an Revisionskosten spart.

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AG gründen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz folgt einem klar definierten Ablauf. Nachfolgend beschreiben wir jeden einzelnen Schritt im Detail — so, wie wir ihn bei Mueller Treuhand täglich für unsere Mandanten durchführen.

Schritt 1: Firmennamen prüfen und reservieren

Bevor Sie irgendetwas anderes tun, sollten Sie die Verfügbarkeit Ihres gewünschten Firmennamens klären. Nutzen Sie die offizielle Datenbank des Eidgenössischen Handelsregisteramts unter zefix.ch, um sicherzustellen, dass der Name nicht bereits vergeben ist.

Praxiserfahrung: Wir empfehlen, mindestens drei Namensvarianten vorzubereiten. Die kantonalen Handelsregisterämter prüfen nicht nur auf identische, sondern auch auf verwechselbare Firmen. Ein Name, der auf Zefix frei erscheint, kann dennoch beanstandet werden, wenn er einem eingetragenen Namen zu ähnlich ist.

Dauer: Die Namensprüfung selbst dauert wenige Minuten. Eine formelle Vorab-Prüfung durch das Handelsregisteramt dauert ca. 2–5 Arbeitstage.

Schritt 2: Statuten entwerfen

Die Statuten werden in der Regel von einem Anwalt, Notar oder Treuhänder entworfen. Sie bilden das Grundgerüst der AG und regeln das Innenleben der Gesellschaft. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten (OR Art. 626) sollten die Statuten auch folgende Punkte regeln:

  • Vinkulierung: Sollen Namenaktien nur mit Zustimmung des Verwaltungsrats übertragen werden können?
  • Kapitalband: Soll der Verwaltungsrat das Kapital flexibel anpassen können?
  • Vorkaufsrechte: Haben bestehende Aktionäre ein Vorrecht beim Aktienkauf?
  • Sachübernahmevorbehalte: Plant die AG, nach der Gründung Vermögenswerte von Gründern zu übernehmen?
  • Stimmrechtsaktien: Sollen bestimmte Aktien ein erhöhtes Stimmrecht tragen?

Gute Statuten sind auf die konkrete Situation zugeschnitten und berücksichtigen das revidierte Aktienrecht von 2023.

Schritt 3: Kapitaleinzahlungskonto eröffnen

Das Aktienkapital muss vor der Gründung auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt werden. Die Bank stellt nach Eingang der Mittel eine Kapitaleinzahlungsbestätigung gemäss OR Art. 633 aus.

Typische Banken für AG-Gründungen in der Schweiz:

Bank Kontoeröffnungsdauer Mindesteinlage Besonderheit
UBS 5–10 Arbeitstage CHF 50'000 Umfangreiche KYC-Prüfung
Credit Suisse (UBS) 5–10 Arbeitstage CHF 50'000 Seit Fusion mit UBS vereinheitlicht
Zuger Kantonalbank 3–5 Arbeitstage CHF 50'000 Lokaler Vorteil in Zug
PostFinance 5–7 Arbeitstage CHF 50'000 Standardisiertes Verfahren

Für Sacheinlagen (Sachliberierung) gelten besondere Regeln: Es muss ein Gründungsbericht erstellt werden, der die Sacheinlage detailliert beschreibt und bewertet. Ein zugelassener Revisor muss die Angemessenheit der Bewertung bestätigen (OR Art. 635a).

Achtung: Bei ausländischen Gründern ohne Wohnsitz in der Schweiz verlangen die Banken zusätzliche Dokumente (Pass, Wohnsitznachweis, wirtschaftliche Berechtigung). Die Kontoeröffnung kann dadurch 2–4 Wochen dauern.

Schritt 4: Gründungsurkunde beim Notar

Die Gründung einer AG erfolgt zwingend durch eine öffentliche Beurkundung (OR Art. 629 Abs. 1). Das bedeutet: Sie benötigen einen Notar, der die Gründungsversammlung beurkundet. Der Notar erstellt den öffentlichen Errichtungsakt, der folgende Elemente umfasst:

  1. Feststellung der Statuten
  2. Zeichnung aller Aktien durch die Gründer
  3. Feststellung der Einlagen (Barliberierung oder Sacheinlagen)
  4. Wahl des Verwaltungsrats
  5. Wahl der Revisionsstelle (oder Beschluss über Opting-out)
  6. Feststellung, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind

Alle Gründer müssen persönlich anwesend sein oder sich vertreten lassen. Eine Vollmacht zur Vertretung bei der Gründungsversammlung ist möglich und in der Praxis häufig, insbesondere wenn ausländische Gründer nicht in die Schweiz reisen können.

Notarkosten variieren je nach Kanton erheblich (siehe Abschnitt Kosten). In Zug liegen sie typischerweise bei CHF 1'500–3'000 für eine Standardgründung.

Schritt 5: Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung

Gemäss OR Art. 635 muss bei jeder AG-Gründung ein Gründungsbericht erstellt werden. Dieser Bericht hält fest:

  • Art und Zustand der Sacheinlagen (falls vorhanden)
  • Angemessenheit der Bewertung
  • Bestand der Forderungen bei Verrechnungsliberierung
  • Sachübernahmevorbehalte

Der Gründungsbericht muss von einem zugelassenen Revisor geprüft und bestätigt werden (OR Art. 635a). Bei reinen Barliberierungen ohne Sacheinlagen ist der Bericht weniger komplex, aber dennoch gesetzlich vorgeschrieben.

Schritt 6: Anmeldung beim Handelsregister

Nach der notariellen Beurkundung wird die AG beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt zur Eintragung angemeldet (OR Art. 640, HRegV Art. 43 ff.). Die Anmeldung umfasst folgende Unterlagen:

  • Öffentliche Gründungsurkunde
  • Statuten (vom Notar beglaubigt)
  • Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank
  • Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung des Revisors
  • Wahlannahmeerklärungen der Verwaltungsratsmitglieder
  • Lex-Koller-Erklärung (bei Immobilienzweck)
  • Stampa-Erklärung und Lex-Friedrich-Erklärung

Das Handelsregisteramt prüft die Unterlagen und nimmt bei Vollständigkeit die Eintragung vor. Die AG entsteht als juristische Person mit der Eintragung im Handelsregister (OR Art. 643 Abs. 1).

Schritt 7: Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)

Die Eintragung wird automatisch im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Die Publikation ist kostenpflichtig (ca. CHF 50–100) und erfolgt in der Regel innerhalb von 1–3 Arbeitstagen nach der Eintragung.

Nach der SHAB-Publikation ist die AG für jedermann öffentlich einsehbar, unter anderem auf zefix.ch.

Schritt 8: UID-Nummer und Mehrwertsteuer

Mit der Eintragung im Handelsregister erhält die AG automatisch eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) im Format CHE-xxx.xxx.xxx. Falls der erwartete Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt, ist die AG zudem mehrwertsteuerpflichtig und muss sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registrieren (MWSTG Art. 10).

Die UID-Registrierung erfolgt automatisch über das Handelsregister. Die MWST-Anmeldung muss hingegen separat bei der ESTV vorgenommen werden und dauert ca. 1–2 Wochen.

Schritt 9: Bankfreigabe und operative Aufnahme

Nach der Eintragung im Handelsregister wird das Kapitaleinzahlungskonto freigegeben und in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt kann die AG:

  • Geschäftsbeziehungen eingehen und Verträge abschliessen
  • Rechnungen stellen und Zahlungen empfangen
  • Personal einstellen
  • Bei der AHV-Ausgleichskasse angemeldet werden
  • Versicherungen abschliessen (BVG, UVG, KTG)

Schritt 10: Sozialversicherungen und Versicherungen

Sobald die AG Personal beschäftigt (einschliesslich des Verwaltungsrats, wenn dieser ein Salär bezieht), müssen folgende Anmeldungen erfolgen:

  • AHV/IV/EO/ALV: Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse
  • BVG (Berufliche Vorsorge): Ab einem Jahreslohn von CHF 22'050 pro Mitarbeiter
  • UVG (Unfallversicherung): Obligatorisch für alle Angestellten (SUVA oder privater Versicherer)
  • KTG (Krankentaggeldversicherung): Nicht obligatorisch, aber empfohlen

Wie lange dauert die AG-Gründung?

Die Dauer einer AG-Gründung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nachfolgend eine realistische Einschätzung basierend auf unserer täglichen Praxis:

Phase Dauer Bemerkung
Namensprüfung und Statuten 1–3 Tage Bei Standardstatuten schneller
Kontoeröffnung und Kapitaleinzahlung 3–10 Arbeitstage Abhängig von Bank und KYC
Notartermin 1–5 Arbeitstage Je nach Verfügbarkeit des Notars
Handelsregistereintragung 3–10 Arbeitstage Kantonal sehr unterschiedlich
SHAB-Publikation 1–3 Arbeitstage Automatisch nach Eintragung
Gesamtdauer (realistisch) 2–4 Wochen Bei optimaler Vorbereitung

Express-Gründung: In Kantonen mit kurzen Bearbeitungszeiten (z. B. Zug) und bei perfekter Vorbereitung aller Unterlagen kann eine AG-Gründung in unter 10 Arbeitstagen abgeschlossen werden. Der Kanton Zug ist bekannt für eine besonders effiziente Handelsregisterverwaltung mit Bearbeitungszeiten von 3–5 Arbeitstagen.

Verzögerungsfaktoren: Die häufigsten Gründe für Verzögerungen sind:

  • Unvollständige Bankunterlagen (besonders bei ausländischen Gründern)
  • Beanstandung des Firmennamens durch das Handelsregisteramt
  • Fehlerhafte Statuten, die nachgebessert werden müssen
  • Fehlende Lex-Koller-Erklärung bei Immobilienbezug

Wer schneller operativ werden möchte, sollte alternativ den Kauf einer bestehenden AG in Betracht ziehen — mit einer Mantelgesellschaft oder einer Vorratsgesellschaft ist ein sofortiger Geschäftsstart möglich.

AG gründen in verschiedenen Kantonen {#ag-gruenden-in-verschiedenen-kantonen}

Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen mit jeweils eigener Steuergesetzgebung und Handelsregisterverwaltung. Die Wahl des Kantons hat direkte Auswirkungen auf die Steuerbelastung, die Gründungsgebühren und die Bearbeitungsgeschwindigkeit.

AG gründen in Zug

Der Kanton Zug ist der mit Abstand beliebteste Standort für AG-Gründungen in der Schweiz — und das aus gutem Grund:

  • Gewinnsteuer: Effektiver Steuersatz von ca. 11,9 % (Gemeinde Zug) — einer der niedrigsten in der Schweiz
  • Handelsregistergebühren: CHF 600 (Grundgebühr) + CHF 16 pro CHF 1'000 Kapital über CHF 200'000
  • Bearbeitungszeit: 3–5 Arbeitstage (eine der schnellsten in der Schweiz)
  • Notarkosten: CHF 1'500–3'000
  • Reputation: Zug ist international als «Crypto Valley» und als Niedrigsteuerstandort bekannt
  • Infrastruktur: Hervorragende Treuhänder-Dichte, kurze Wege, professionelle Behörden

Bei Mueller Treuhand an der Baarerstrasse 12 in Zug bieten wir ein Domizil direkt im Zentrum von Zug an — ideal für Gründer, die keinen eigenen Büroraum in der Schweiz benötigen.

AG gründen in Zürich

Zürich ist als grösstes Wirtschaftszentrum der Schweiz ebenfalls ein beliebter Gründungsstandort:

  • Gewinnsteuer: Effektiver Steuersatz von ca. 19,7 % (Stadt Zürich) — deutlich höher als Zug
  • Handelsregistergebühren: CHF 600 + variabler Zuschlag
  • Bearbeitungszeit: 5–10 Arbeitstage
  • Notarkosten: CHF 2'000–4'000
  • Vorteil: Grosser Talentpool, internationale Anbindung, Prestige-Adresse
  • Nachteil: Höhere Steuern und Mietkosten

AG gründen in Schwyz

Der Kanton Schwyz bietet eine interessante Kombination aus tiefen Steuern und Nähe zum Wirtschaftsraum Zürich:

  • Gewinnsteuer: Effektiver Steuersatz von ca. 12,5 % (Gemeinde Wollerau/Freienbach)
  • Handelsregistergebühren: CHF 600 + variabler Zuschlag
  • Bearbeitungszeit: 5–7 Arbeitstage
  • Notarkosten: CHF 1'500–2'500
  • Vorteil: Sehr tiefe Steuern, besonders in den Gemeinden Wollerau und Freienbach

Vergleichstabelle: Kantonale AG-Gründung

Merkmal Zug Zürich Schwyz Luzern Bern
Effektiver Gewinnsteuersatz ~11,9 % ~19,7 % ~12,5 % ~12,3 % ~21,0 %
HR-Grundgebühr CHF 600 CHF 600 CHF 600 CHF 600 CHF 600
Notarkosten (Std.-Gründung) CHF 1'500–3'000 CHF 2'000–4'000 CHF 1'500–2'500 CHF 1'500–2'500 CHF 2'000–3'000
Bearbeitungszeit HR 3–5 Tage 5–10 Tage 5–7 Tage 5–7 Tage 7–10 Tage
Besonderer Vorteil Crypto Valley, Tempo Talentpool, Prestige Tiefe Steuern Zentrale Lage Bundesstadt

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Kosten der AG-Gründung im Überblick

Die Gesamtkosten einer AG-Gründung setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Hier eine realistische Aufstellung für eine Standard-AG mit CHF 100'000 Aktienkapital:

Kostenposition Betrag (CHF) Bemerkung
Notarielle Beurkundung 1'500–4'000 Kantonal unterschiedlich
Handelsregistergebühr 600–800 Grundgebühr + Kapitalzuschlag
SHAB-Publikation 50–100 Einmalig
Gründungsbericht/Revisor 500–1'500 Abhängig von Komplexität
Bankgebühr Kapitalkonto 200–500 Einmalig für Kontoeröffnung
Treuhandhonorar 1'500–3'500 Bei professioneller Begleitung
Gesamtkosten (typisch) CHF 4'500–10'000 Ohne Aktienkapital

Hinzu kommt selbstverständlich das Aktienkapital von mindestens CHF 100'000, wovon mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden müssen. Dieses Geld gehört der AG und steht dem Unternehmen als Betriebsmittel zur Verfügung.

Eine ausführliche Kostenanalyse mit verschiedenen Szenarien finden Sie auf unserer Seite AG gründen Kosten.

Spezialfälle: Immobilien-AG, Startup-AG, Holding-AG

Immobilien-AG gründen

Die Gründung einer AG für Immobilienzwecke unterliegt zusätzlichen Anforderungen, insbesondere durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller, BewG):

  • Wenn ausländische Personen (Nicht-EU/EFTA) an der AG beteiligt sind, kann die Gesellschaft unter Umständen keine Wohnimmobilien in der Schweiz erwerben
  • Die Lex-Koller-Erklärung muss bei der Handelsregistereintragung eingereicht werden
  • Bei gewerblichen Immobilien gelten weniger strenge Regeln
  • Die Statuten müssen den Immobilienzweck klar definieren

Steuerliche Aspekte: Eine Immobilien-AG unterliegt der Gewinnsteuer auf Mieteinnahmen und der Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf. In einigen Kantonen (z. B. Zürich) wird der Gewinn aus Immobilienverkäufen nach dem monistischen System besteuert, in anderen (z. B. Zug) nach dem dualistischen System.

Die AG-Form hat bei Immobilien den Vorteil, dass nicht die Immobilie verkauft werden muss, sondern die Aktien — was in vielen Fällen die Handänderungssteuer spart.

Startup-AG gründen

Für Startups bietet die AG mehrere spezifische Vorteile:

  • Kapitalband (OR Art. 653s ff.): Erlaubt dem Verwaltungsrat, das Kapital ohne GV-Beschluss innerhalb einer definierten Bandbreite zu erhöhen — ideal für Finanzierungsrunden
  • Bedingte Kapitalerhöhung (OR Art. 653 ff.): Ermöglicht die Ausgabe von Mitarbeiteroptionen (ESOP)
  • Partizipationsscheine (OR Art. 656a ff.): Kapital ohne Stimmrecht — für Investoren, die keine Kontrolle wünschen
  • Genussscheine (OR Art. 657): Flexible Beteiligungsinstrumente ohne Kapitalcharakter

AG gründen Schweiz Startup — ohne Eigenkapital? Diese Frage wird häufig gestellt. Die Antwort: Eine AG ohne die gesetzliche Mindesteinlage von CHF 50'000 (bei CHF 100'000 Nennkapital) ist nicht möglich. Allerdings gibt es legale Gestaltungsmöglichkeiten:

  1. Sacheinlagegründung: Software, Patente oder andere Vermögenswerte können als Sacheinlage eingebracht werden (OR Art. 634), sofern sie entsprechend bewertet werden können
  2. GmbH statt AG: Eine GmbH erfordert nur CHF 20'000 Kapital und kann später in eine AG umgewandelt werden
  3. AG kaufen statt gründen: Eine bestehende Vorratsgesellschaft hat das Kapital bereits liberiert — Sie übernehmen die Aktien und damit die Gesellschaft

Holding-AG gründen

Eine Holding-AG hat als Hauptzweck die Beteiligung an anderen Unternehmen. Sie profitiert von erheblichen Steuererleichterungen:

  • Beteiligungsabzug (DBG Art. 69 ff.): Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen (mind. 10 % oder CHF 1 Mio. Verkehrswert) werden faktisch steuerbefreit
  • Kein Kapitalsteuerprivileg mehr (seit Steuerreform STAF 2020), aber kompensiert durch kantonale Patentbox- und F&E-Abzüge

Die Holding-AG ist besonders beliebt in Kantonen mit tiefer Kapitalsteuer, etwa in Zug oder Schwyz. Die Gründung folgt dem gleichen Verfahren wie eine gewöhnliche AG, wobei der Zweck in den Statuten auf Beteiligungen ausgerichtet wird.

AG gründen vs. AG kaufen: Was lohnt sich mehr?

Die Gründung einer AG ist nicht der einzige Weg zu einer eigenen Aktiengesellschaft. Eine zunehmend beliebte Alternative ist der Kauf einer bestehenden AG. Hier ein detaillierter Vergleich:

Kriterium AG gründen AG kaufen
Zeitaufwand 2–4 Wochen 1–5 Arbeitstage
Kosten (ohne Kapital) CHF 4'500–10'000 CHF 3'000–8'000 + Kaufpreis
Kapitalbedarf CHF 50'000–100'000 frisch einzuzahlen Kapital bereits in der Gesellschaft
Firmenname Frei wählbar Muss ggf. geändert werden
Handelsregister Neuanmeldung erforderlich Mutation (schneller)
UID-Nummer Neue Nummer Bestehende Nummer
Track Record Keiner (Neugründung) Bestehendes Alter der Gesellschaft
Risiken Keine Altlasten Due Diligence erforderlich
Bankbeziehung Neue Kontoeröffnung (langwierig) Bestehende Bankbeziehung möglich
MWST-Nummer Neuanmeldung Bereits vorhanden (falls registriert)

Wann ist eine AG-Gründung sinnvoll?

  • Sie möchten den Firmennamen frei bestimmen
  • Sie haben Zeit für den Gründungsprozess
  • Sie möchten eine vollkommen «saubere» Gesellschaft ohne jede Vorgeschichte
  • Sie haben spezifische Anforderungen an die Statuten

Wann ist ein AG-Kauf sinnvoll?

  • Sie brauchen die AG möglichst schnell (z. B. für einen geplanten Geschäftsabschluss)
  • Sie wollen den aufwendigen Gründungsprozess vermeiden
  • Sie schätzen eine bereits bestehende Handelsregisterhistorie
  • Sie möchten von einer bestehenden Bankbeziehung profitieren

Bei Mueller Treuhand bieten wir beide Wege an. Unsere aktuelle Verkaufsliste enthält sofort verfügbare Aktiengesellschaften. Alternativ begleiten wir Sie durch den gesamten Gründungsprozess. Auf unserer Hauptseite erfahren Sie alles über den Kauf einer bestehenden AG und die damit verbundenen Vorteile.

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Häufige Fehler bei der AG-Gründung

Basierend auf unserer langjährigen Erfahrung als Treuhänder in Zug sehen wir immer wieder dieselben Fehler bei der AG-Gründung:

  1. Falscher Kanton gewählt: Die Differenz zwischen einer AG in Zürich (~19,7 % Steuern) und in Zug (~11,9 %) summiert sich über die Jahre auf Zehntausende Franken. Eine spätere Sitzverlegung ist möglich, aber mit Kosten und Aufwand verbunden.

  2. Statuten von der Stange: Vorgefertigte Statuten aus dem Internet berücksichtigen weder die Aktienrechtsrevision 2023 noch die spezifische Situation der Gründer. Fehlende Vinkulierungsklauseln, unpassende Stimmrechtsverhältnisse oder fehlende Konkurrenzverbote können später teuer werden.

  3. Kapital zu knapp bemessen: CHF 50'000 Liberierung mag gesetzlich ausreichen, doch nach Abzug der Gründungskosten bleibt wenig Betriebskapital. Wir empfehlen eine Vollliberierung von CHF 100'000 oder eine entsprechende Finanzplanung.

  4. Kein Opting-out beschlossen: Vergisst man den Revisionsverzicht bei der Gründung, muss dieser nachträglich per GV-Beschluss und Handelsregistermutation nachgeholt werden — das kostet unnötig Zeit und Geld.

  5. Lex Koller ignoriert: Bei Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung und Immobilienbezug kann eine fehlende Lex-Koller-Prüfung die gesamte Gründung blockieren.

  6. VR-Wohnsitzerfordernis unterschätzt: Mindestens ein Verwaltungsratsmitglied muss in der Schweiz wohnhaft sein (OR Art. 718 Abs. 4). Ohne dieses Mitglied ist keine Eintragung möglich.

Steuerliche Aspekte der AG in der Schweiz

Gewinnsteuer

Die AG unterliegt der Gewinnsteuer auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Der Bundessteuersatz beträgt 8,5 % auf den Reingewinn (DBG Art. 68). Dazu kommen die kantonalen und kommunalen Steuern, die je nach Standort stark variieren.

Kapitalsteuer

Neben der Gewinnsteuer erheben die meisten Kantone eine Kapitalsteuer auf das Eigenkapital der AG. Der Steuersatz ist je nach Kanton unterschiedlich und liegt typischerweise zwischen 0,01 % und 0,5 % des steuerbaren Eigenkapitals.

Verrechnungssteuer auf Dividenden

Dividendenausschüttungen der AG unterliegen der Verrechnungssteuer von 35 % (VStG Art. 4 Abs. 1 lit. b). Diese wird an der Quelle abgezogen und an die ESTV abgeführt. Schweizer Steuerpflichtige können sich die Verrechnungssteuer vollständig anrechnen lassen, ausländische Empfänger je nach Doppelbesteuerungsabkommen teilweise.

Teilbesteuerung

Dividenden an qualifiziert Beteiligte (mind. 10 % am Kapital) werden beim Empfänger nur zu 70 % besteuert (Bund, DBG Art. 20 Abs. 1bis) bzw. je nach Kanton zu 50–70 % (kantonale Steuer).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie viel kostet es, eine AG in der Schweiz zu gründen?

Die reinen Gründungskosten (ohne Aktienkapital) liegen typischerweise bei CHF 4'500–10'000, abhängig vom Kanton und der Komplexität der Gründung. Hinzu kommt das einzuzahlende Aktienkapital von mindestens CHF 50'000. Eine detaillierte Aufstellung finden Sie auf unserer Seite AG gründen Kosten.

Kann ich eine AG alleine gründen?

Ja. Seit der Aktienrechtsrevision 2023 kann eine AG von einer einzigen Person (natürliche oder juristische Person) gegründet werden (OR Art. 625 Abs. 1). Diese Person kann gleichzeitig Gründer, Aktionär und alleiniges Verwaltungsratsmitglied sein — vorausgesetzt, sie hat ihren Wohnsitz in der Schweiz.

Welches Mindestkapital brauche ich für eine AG?

Das gesetzliche Mindestaktienkapital beträgt CHF 100'000 (OR Art. 621). Davon müssen bei der Gründung mindestens CHF 50'000 einbezahlt werden. Bei einem Nennwert über CHF 250'000 müssen mindestens 20 % liberiert werden, wobei die Mindestliberierung immer CHF 50'000 beträgt.

Kann ich eine AG gründen ohne Eigenkapital?

Nein, die Liberierung von mindestens CHF 50'000 in bar oder als Sacheinlage ist gesetzlich zwingend (OR Art. 632). Es gibt keine Möglichkeit, eine AG ohne jegliches Kapital zu gründen. Alternativen: Eine GmbH erfordert nur CHF 20'000, oder Sie können eine bereits liberierte Vorratsgesellschaft kaufen.

Wie lange dauert eine AG-Gründung in der Schweiz?

Bei optimaler Vorbereitung und im Kanton Zug kann eine AG in 10 Arbeitstagen gegründet werden. Im Durchschnitt dauert der Prozess 2–4 Wochen. Wer schneller eine AG benötigt, kann eine bestehende Mantelgesellschaft oder Vorratsgesellschaft erwerben.

Kann ein Ausländer eine AG in der Schweiz gründen?

Ja. Es gibt keine Nationalitätsvoraussetzung für Gründer oder Aktionäre einer Schweizer AG. Einzige Bedingung: Mindestens ein Verwaltungsratsmitglied muss in der Schweiz wohnhaft sein (OR Art. 718 Abs. 4). Diese Funktion kann von einem Treuhänder übernommen werden. Zudem gelten bei Immobilienerwerb die Einschränkungen des Lex-Koller-Gesetzes.

Was ist der Unterschied zwischen einer AG und einer GmbH?

Die wesentlichen Unterschiede sind: Mindestkapital (AG: CHF 100'000, GmbH: CHF 20'000), Anonymität der Gesellschafter (AG: Aktionäre nicht im HR eingetragen, GmbH: Gesellschafter öffentlich), Übertragbarkeit (AG: Aktien frei übertragbar, GmbH: Abtretung mit Zustimmung). Eine vollständige Gegenüberstellung finden Sie in unserem AG vs. GmbH Vergleich.

Brauche ich einen Notar für die AG-Gründung?

Ja, zwingend. Die Gründung einer AG muss öffentlich beurkundet werden (OR Art. 629 Abs. 1). Anders als bei der GmbH in einigen Kantonen gibt es bei der AG keine Ausnahme von der Beurkundungspflicht.

Was passiert, wenn ich das Aktienkapital nicht voll einzahle?

Das nicht einbezahlte Kapital bleibt als Forderung der Gesellschaft gegenüber den Aktionären bestehen. Die AG kann die ausstehende Einlage jederzeit einfordern. Im Konkursfall haftet der Aktionär für den nicht einbezahlten Betrag (OR Art. 680 Abs. 1). Die Pflicht zur Leistung der Einlage ist unverjährbar.

Welchen Kanton soll ich für die AG-Gründung wählen?

Der Kanton Zug bietet mit ca. 11,9 % Gewinnsteuer, schnellen Bearbeitungszeiten und einem unternehmerfreundlichen Umfeld die besten Bedingungen. Schwyz (insbesondere Wollerau/Freienbach) und Luzern sind ebenfalls attraktive Alternativen. Die Firma kaufen Schweiz-Seite enthält weitere Informationen zur Standortwahl.

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Checkliste: AG gründen in der Schweiz

Nutzen Sie diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Sie an alles gedacht haben:

  • [ ] Firmennamen auf Zefix prüfen (3 Varianten vorbereiten)
  • [ ] Kanton und Domizil festlegen (Steueroptimierung beachten)
  • [ ] Statuten entwerfen lassen (Aktienrechtsrevision 2023 berücksichtigen)
  • [ ] Verwaltungsrat bestimmen (mind. 1 Mitglied mit Wohnsitz Schweiz)
  • [ ] Kapitaleinzahlungskonto eröffnen und Kapital einzahlen (mind. CHF 50'000)
  • [ ] Notartermin vereinbaren (Gründungsversammlung)
  • [ ] Gründungsbericht erstellen und Prüfungsbestätigung einholen
  • [ ] Handelsregisteranmeldung mit allen Beilagen einreichen
  • [ ] SHAB-Publikation abwarten
  • [ ] UID-Nummer erhalten und MWST-Registrierung prüfen
  • [ ] Bankkonto freigeben lassen
  • [ ] Sozialversicherungen anmelden (AHV, BVG, UVG)
  • [ ] Geschäftstätigkeit aufnehmen

Fazit: AG gründen oder AG kaufen?

Die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz ist ein strukturierter Prozess, der bei professioneller Begleitung in 2–4 Wochen abgeschlossen werden kann. Mit einem Mindestkapital von CHF 100'000 und den richtigen Statuten schaffen Sie eine Gesellschaftsform, die maximale Flexibilität für Wachstum, Investoren und Kapitalmarkt bietet.

Allerdings ist die Gründung nicht immer der schnellste Weg. Wer innerhalb weniger Tage eine einsatzbereite AG benötigt, findet mit dem Kauf einer Mantelgesellschaft oder Vorratsgesellschaft eine effiziente Alternative.

Mueller Treuhand in Zug unterstützt Sie bei beiden Wegen — ob Neugründung oder Kauf einer bestehenden AG. Kontaktieren Sie uns unter info@ag-kaufen.com für eine unverbindliche Beratung.

Möchten Sie lieber eine bestehende AG kaufen?

Die Gründung dauert Ihnen zu lange? Sie möchten sofort loslegen? Dann ist der Kauf einer bereits registrierten Aktiengesellschaft die richtige Lösung. In unserer aktuellen Verkaufsliste finden Sie sofort verfügbare Schweizer AGs — mit liberiertem Kapital, eingetragenem Handelsregister und bereit für Ihren Geschäftsstart.

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Oder erfahren Sie auf unserer Hauptseite, warum der Kauf einer AG die schnellere und oft günstigere Alternative zur Gründung ist.

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Dieser Artikel wurde von Nathan Mueller, dipl. Treuhänder und Geschäftsführer der Mueller Treuhand in Zug, verfasst. Alle Angaben basieren auf dem Stand des Schweizer Rechts per März 2026 und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Mueller Treuhand · Baarerstrasse 12 · 6300 Zug · info@ag-kaufen.com

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