AG gründen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz folgt einem klar definierten Ablauf. Nachfolgend beschreiben wir jeden einzelnen Schritt im Detail — so, wie wir ihn bei Mueller Treuhand täglich für unsere Mandanten durchführen.
Schritt 1: Firmennamen prüfen und reservieren
Bevor Sie irgendetwas anderes tun, sollten Sie die Verfügbarkeit Ihres gewünschten Firmennamens klären. Nutzen Sie die offizielle Datenbank des Eidgenössischen Handelsregisteramts unter zefix.ch, um sicherzustellen, dass der Name nicht bereits vergeben ist.
Praxiserfahrung: Wir empfehlen, mindestens drei Namensvarianten vorzubereiten. Die kantonalen Handelsregisterämter prüfen nicht nur auf identische, sondern auch auf verwechselbare Firmen. Ein Name, der auf Zefix frei erscheint, kann dennoch beanstandet werden, wenn er einem eingetragenen Namen zu ähnlich ist.
Dauer: Die Namensprüfung selbst dauert wenige Minuten. Eine formelle Vorab-Prüfung durch das Handelsregisteramt dauert ca. 2–5 Arbeitstage.
Schritt 2: Statuten entwerfen
Die Statuten werden in der Regel von einem Anwalt, Notar oder Treuhänder entworfen. Sie bilden das Grundgerüst der AG und regeln das Innenleben der Gesellschaft. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten (OR Art. 626) sollten die Statuten auch folgende Punkte regeln:
- Vinkulierung: Sollen Namenaktien nur mit Zustimmung des Verwaltungsrats übertragen werden können?
- Kapitalband: Soll der Verwaltungsrat das Kapital flexibel anpassen können?
- Vorkaufsrechte: Haben bestehende Aktionäre ein Vorrecht beim Aktienkauf?
- Sachübernahmevorbehalte: Plant die AG, nach der Gründung Vermögenswerte von Gründern zu übernehmen?
- Stimmrechtsaktien: Sollen bestimmte Aktien ein erhöhtes Stimmrecht tragen?
Gute Statuten sind auf die konkrete Situation zugeschnitten und berücksichtigen das revidierte Aktienrecht von 2023.
Schritt 3: Kapitaleinzahlungskonto eröffnen
Das Aktienkapital muss vor der Gründung auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt werden. Die Bank stellt nach Eingang der Mittel eine Kapitaleinzahlungsbestätigung gemäss OR Art. 633 aus.
Typische Banken für AG-Gründungen in der Schweiz:
| Bank |
Kontoeröffnungsdauer |
Mindesteinlage |
Besonderheit |
| UBS |
5–10 Arbeitstage |
CHF 50'000 |
Umfangreiche KYC-Prüfung |
| Credit Suisse (UBS) |
5–10 Arbeitstage |
CHF 50'000 |
Seit Fusion mit UBS vereinheitlicht |
| Zuger Kantonalbank |
3–5 Arbeitstage |
CHF 50'000 |
Lokaler Vorteil in Zug |
| PostFinance |
5–7 Arbeitstage |
CHF 50'000 |
Standardisiertes Verfahren |
Für Sacheinlagen (Sachliberierung) gelten besondere Regeln: Es muss ein Gründungsbericht erstellt werden, der die Sacheinlage detailliert beschreibt und bewertet. Ein zugelassener Revisor muss die Angemessenheit der Bewertung bestätigen (OR Art. 635a).
Achtung: Bei ausländischen Gründern ohne Wohnsitz in der Schweiz verlangen die Banken zusätzliche Dokumente (Pass, Wohnsitznachweis, wirtschaftliche Berechtigung). Die Kontoeröffnung kann dadurch 2–4 Wochen dauern.
Schritt 4: Gründungsurkunde beim Notar
Die Gründung einer AG erfolgt zwingend durch eine öffentliche Beurkundung (OR Art. 629 Abs. 1). Das bedeutet: Sie benötigen einen Notar, der die Gründungsversammlung beurkundet. Der Notar erstellt den öffentlichen Errichtungsakt, der folgende Elemente umfasst:
- Feststellung der Statuten
- Zeichnung aller Aktien durch die Gründer
- Feststellung der Einlagen (Barliberierung oder Sacheinlagen)
- Wahl des Verwaltungsrats
- Wahl der Revisionsstelle (oder Beschluss über Opting-out)
- Feststellung, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind
Alle Gründer müssen persönlich anwesend sein oder sich vertreten lassen. Eine Vollmacht zur Vertretung bei der Gründungsversammlung ist möglich und in der Praxis häufig, insbesondere wenn ausländische Gründer nicht in die Schweiz reisen können.
Notarkosten variieren je nach Kanton erheblich (siehe Abschnitt Kosten). In Zug liegen sie typischerweise bei CHF 1'500–3'000 für eine Standardgründung.
Schritt 5: Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung
Gemäss OR Art. 635 muss bei jeder AG-Gründung ein Gründungsbericht erstellt werden. Dieser Bericht hält fest:
- Art und Zustand der Sacheinlagen (falls vorhanden)
- Angemessenheit der Bewertung
- Bestand der Forderungen bei Verrechnungsliberierung
- Sachübernahmevorbehalte
Der Gründungsbericht muss von einem zugelassenen Revisor geprüft und bestätigt werden (OR Art. 635a). Bei reinen Barliberierungen ohne Sacheinlagen ist der Bericht weniger komplex, aber dennoch gesetzlich vorgeschrieben.
Schritt 6: Anmeldung beim Handelsregister
Nach der notariellen Beurkundung wird die AG beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt zur Eintragung angemeldet (OR Art. 640, HRegV Art. 43 ff.). Die Anmeldung umfasst folgende Unterlagen:
- Öffentliche Gründungsurkunde
- Statuten (vom Notar beglaubigt)
- Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank
- Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung des Revisors
- Wahlannahmeerklärungen der Verwaltungsratsmitglieder
- Lex-Koller-Erklärung (bei Immobilienzweck)
- Stampa-Erklärung und Lex-Friedrich-Erklärung
Das Handelsregisteramt prüft die Unterlagen und nimmt bei Vollständigkeit die Eintragung vor. Die AG entsteht als juristische Person mit der Eintragung im Handelsregister (OR Art. 643 Abs. 1).
Schritt 7: Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
Die Eintragung wird automatisch im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Die Publikation ist kostenpflichtig (ca. CHF 50–100) und erfolgt in der Regel innerhalb von 1–3 Arbeitstagen nach der Eintragung.
Nach der SHAB-Publikation ist die AG für jedermann öffentlich einsehbar, unter anderem auf zefix.ch.
Schritt 8: UID-Nummer und Mehrwertsteuer
Mit der Eintragung im Handelsregister erhält die AG automatisch eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) im Format CHE-xxx.xxx.xxx. Falls der erwartete Jahresumsatz CHF 100'000 übersteigt, ist die AG zudem mehrwertsteuerpflichtig und muss sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registrieren (MWSTG Art. 10).
Die UID-Registrierung erfolgt automatisch über das Handelsregister. Die MWST-Anmeldung muss hingegen separat bei der ESTV vorgenommen werden und dauert ca. 1–2 Wochen.
Schritt 9: Bankfreigabe und operative Aufnahme
Nach der Eintragung im Handelsregister wird das Kapitaleinzahlungskonto freigegeben und in ein reguläres Geschäftskonto umgewandelt. Ab diesem Zeitpunkt kann die AG:
- Geschäftsbeziehungen eingehen und Verträge abschliessen
- Rechnungen stellen und Zahlungen empfangen
- Personal einstellen
- Bei der AHV-Ausgleichskasse angemeldet werden
- Versicherungen abschliessen (BVG, UVG, KTG)
Schritt 10: Sozialversicherungen und Versicherungen
Sobald die AG Personal beschäftigt (einschliesslich des Verwaltungsrats, wenn dieser ein Salär bezieht), müssen folgende Anmeldungen erfolgen:
- AHV/IV/EO/ALV: Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse
- BVG (Berufliche Vorsorge): Ab einem Jahreslohn von CHF 22'050 pro Mitarbeiter
- UVG (Unfallversicherung): Obligatorisch für alle Angestellten (SUVA oder privater Versicherer)
- KTG (Krankentaggeldversicherung): Nicht obligatorisch, aber empfohlen