Schritt-für-Schritt: AG in Zug gründen
Schritt 1: Firmenname prüfen
Vor der Gründung muss der Firmenname auf zefix.ch geprüft werden. Er darf nicht identisch oder verwechselbar mit bestehenden Einträgen sein und muss die Bezeichnung «AG» oder «Aktiengesellschaft» enthalten.
Bereiten Sie mindestens drei Namensvarianten vor. Das Handelsregisteramt Zug prüft nicht nur Identität, sondern auch klangliche Ähnlichkeit.
Schritt 2: Statuten ausarbeiten
Die Statuten nach OR Art. 626 müssen mindestens enthalten:
- Firma und Sitz (Kanton Zug)
- Gesellschaftszweck
- Aktienkapital, Anzahl und Nennwert der Aktien
- Organe (Generalversammlung, Verwaltungsrat, Revisionsstelle oder Opting-out)
Für Gründer, die eine spätere Kapitalrunde oder Mitarbeiteroptionen planen, empfiehlt sich bereits bei der Gründung ein Kapitalband (OR Art. 653s ff.) in den Statuten zu verankern.
Schritt 3: Kapitaleinzahlungskonto
Das Aktienkapital (mindestens CHF 50'000 bei CHF 100'000 Nennkapital) wird auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einbezahlt. Die Bank stellt nach Eingang die Kapitaleinzahlungsbestätigung gemäss OR Art. 633 aus.
Empfehlung für Gründungen in Zug: Die Zuger Kantonalbank hat Erfahrung mit lokalen Gründungen und öffnet Kapitalkonten in der Regel innert 3–5 Arbeitstagen.
Schritt 4: Notarielle Beurkundung
Die Gründung einer AG erfordert zwingend eine öffentliche Beurkundung (OR Art. 629). In Zug gibt es das sog. Amtsnotariat — der Kanton stellt den Notar, die Gebühren sind transparent kalkulierbar.
Typische Notarkosten für eine Standard-AG in Zug: CHF 1'500–2'500.
Schritt 5: Handelsregistereintragung
Nach der Beurkundung wird die AG beim Handelsregisteramt Zug angemeldet. Erforderliche Unterlagen:
- Öffentlicher Errichtungsakt
- Statuten
- Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank
- Gründungsbericht
- Stampa-Erklärung und Lex-Friedrich-Erklärung
- Personalien und Wohnsitznachweis der Verwaltungsratsmitglieder
Nach der Eintragung folgen automatisch die SHAB-Publikation und die UID-Zuweisung.