Checkliste AG kaufen in der Schweiz: Alle Schritte

Der Kauf einer AG in der Schweiz umfasst 12 Schritte: von der Definition Ihrer Anforderungen über die Due Diligence und Kaufvertragsverhandlung bis zum Eintrag im Handelsregister. Der gesamte Prozess dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen. Diese Checkliste gibt Ihnen den vollständigen Überblick über jeden Schritt, die benötigten Unterlagen und typische Stolpersteine — basierend auf unserer Erfahrung bei Mueller Treuhand.

Schritt 1: Anforderungen definieren

Bevor Sie eine AG suchen, müssen Sie wissen, was Sie brauchen. Klären Sie folgende Fragen schriftlich:

  • Zweck: Wofür benötigen Sie die AG? Operative Geschäftstätigkeit, Immobilienhaltung, Holding-Struktur oder reiner Mantel für ein geplantes Geschäft?
  • Kanton: Wo soll die Gesellschaft ihren Sitz haben? Die Kantone unterscheiden sich bei Steuersätzen, Handelsregistergebühren und der Dauer des Eintragungsprozesses. Zug und Schwyz sind steuerlich attraktiv, Zürich bietet Prestige und Zugang zum Finanzplatz.
  • Alter und Historie: Benötigen Sie eine Gesellschaft mit Handelshistorie (für Kreditwürdigkeit oder Ausschreibungen), oder genügt eine saubere Mantel-AG ohne Geschäftstätigkeit?
  • Budget: Der Kaufpreis einer Mantel-AG liegt typischerweise zwischen CHF 5'000 und CHF 15'000, bei aktiven Gesellschaften mit Substanz deutlich höher. Kalkulieren Sie zusätzlich CHF 2'000 bis CHF 5'000 für Nebenkosten (Notar, Handelsregister, Beratung).
  • Aktienkapital: Das Minimum liegt bei CHF 100'000 (davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt). Prüfen Sie, ob das vorhandene Aktienkapital für Ihren Bedarf ausreicht.

Tipp: Halten Sie Ihre Anforderungen in einem kurzen Briefing fest und senden Sie es Ihrem Treuhänder. Das spart beiden Seiten Zeit.

Schritt 2: Passende AG finden

Es gibt drei Wege, eine geeignete AG zu finden:

  1. Treuhänder mit Verkaufsliste: Spezialisierte Treuhandgesellschaften wie Mueller Treuhand führen eine aktuelle Verkaufsliste mit geprüften Mantel- und Vorratsgesellschaften. Das ist der schnellste und sicherste Weg.
  2. Handelsregister-Recherche: Über Zefix (Zentraler Firmenindex) können Sie gezielt nach Gesellschaften suchen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Allerdings sehen Sie dort nicht, welche AGs zum Verkauf stehen.
  3. Eigenrecherche über das Netzwerk: Anwälte, Steuerberater und Banken kennen häufig Gesellschaften, deren Eigentümer verkaufen möchten. Dieser Weg ist zeitaufwändig, aber manchmal finden sich so Gesellschaften mit besonderen Eigenschaften.

Bei Mueller Treuhand begleiten wir jährlich über 50 Transaktionen im Bereich AG kaufen. Wir kennen die Angebotsseite und können in der Regel innerhalb von 48 Stunden passende Optionen vorstellen.

Schritt 3: Erstprüfung durchführen

Bevor Sie in vertiefte Verhandlungen eintreten, prüfen Sie die Gesellschaft oberflächlich:

  • Handelsregister: Über Zefix den aktuellen Handelsregistereintrag einsehen. Stimmen die eingetragenen Organe (Verwaltungsrat, Revisionsstelle) mit den Angaben des Verkäufers überein?
  • Betreibungsregisterauszug: Verlangen Sie vom Verkäufer einen aktuellen Auszug. Offene Betreibungen sind ein sofortiges Warnsignal.
  • SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt): Auf shab.ch die letzten Publikationen zur Gesellschaft durchsehen. Gab es kürzlich Änderungen im VR, Kapitalherabsetzungen oder Schuldenrufe?
  • Grundlegende Finanzdaten: Verlangen Sie die letzte Jahresrechnung oder zumindest eine Bilanzsummary. Gibt es erkennbare Verbindlichkeiten?

Diese Erstprüfung dauert wenige Stunden und kann grobe Risiken frühzeitig aufdecken.

Schritt 4: Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) unterzeichnen

Sobald Sie Interesse an einer konkreten AG haben, unterzeichnen beide Parteien eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA). Diese schützt sowohl den Verkäufer als auch den Käufer:

  • Der Verkäufer legt sensible Finanzdaten offen, die nicht an Dritte gelangen dürfen.
  • Der Käufer erhält Zugang zu internen Dokumenten, die ohne Vertraulichkeitszusage nicht geteilt werden.
  • Die NDA regelt auch, was bei einem Abbruch der Verhandlungen mit den Informationen geschieht.

In der Praxis wird bei Mantelgesellschaften ohne operative Tätigkeit manchmal auf eine formelle NDA verzichtet, da kaum schützenswerte Geschäftsgeheimnisse existieren. Bei aktiven Gesellschaften mit Kunden, Verträgen und Mitarbeitenden ist eine NDA hingegen zwingend.

Schritt 5: Due Diligence durchführen

Die Due Diligence ist das Herzstück jedes Firmenkaufs. Sie prüfen die Gesellschaft systematisch in drei Bereichen:

Rechtliche Due Diligence

  • Statuten und deren aktuelle Fassung
  • Beschlüsse der Generalversammlung der letzten 5 Jahre
  • Laufende Verträge (Mietverträge, Arbeitsverträge, Lieferantenverträge)
  • Hängige oder drohende Rechtsstreitigkeiten
  • Gewerbebewilligungen und regulatorische Auflagen

Finanzielle Due Diligence

  • Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre (inkl. Anhang)
  • Aktuelle Zwischenbilanz
  • Debitorenliste und Fälligkeitsanalyse
  • Kreditorenliste und offene Verpflichtungen
  • Bankverbindlichkeiten und Kreditverträge
  • Eventualverbindlichkeiten (Bürgschaften, Garantien)

Steuerliche Due Diligence

  • Steuerveranlagungen der letzten 3 bis 5 Jahre
  • Offene Steuerverfahren oder Nachforderungen
  • Verrechnungssteuerliche Risiken bei Gewinnausschüttungen
  • Vorsteuerabzug und MWST-Abrechnungen
  • Steuerrulings (falls vorhanden)

Bei einer sauberen Mantelgesellschaft ohne operative Tätigkeit ist die Due Diligence deutlich kürzer. Trotzdem dürfen Sie keinen Prüfpunkt auslassen: Auch Mantelgesellschaften können steuerliche Altlasten oder unbekannte Verbindlichkeiten mitbringen.

Schritt 6: Kaufpreis verhandeln

Der Kaufpreis ergibt sich aus der Firmenbewertung und den Ergebnissen der Due Diligence. Relevante Faktoren:

  • Eigenkapital (Substanzwert): Bei einer Mantel-AG ohne operative Tätigkeit entspricht der Kaufpreis häufig dem Eigenkapital plus einer Prämie von CHF 2'000 bis CHF 10'000 für die Gesellschaftshülle.
  • Alter und Reputation: Ältere Gesellschaften mit sauberem Track Record erzielen höhere Preise.
  • Kanton: Gesellschaften in steuergünstigen Kantonen (Zug, Schwyz, Nidwalden) haben eine Standortprämie.
  • Ergebnisse der Due Diligence: Aufgedeckte Risiken führen zu Preisabschlägen oder Gewährleistungsklauseln.
  • Verhandlungsposition: Wie dringend der Verkäufer verkaufen möchte und wie viele Interessenten es gibt.

Praxis-Erfahrung: Bei Mueller Treuhand verhandeln wir für unsere Mandanten regelmässig Kaufpreise. Ein häufiger Fehler: Käufer, die den Erstpreis akzeptieren, ohne die Due-Diligence-Ergebnisse in die Verhandlung einfliessen zu lassen.

Schritt 7: Kaufvertrag erstellen lassen

Der Aktienkaufvertrag (Share Purchase Agreement, SPA) ist das zentrale Dokument. Er enthält mindestens:

  • Vertragsgegenstand: Welche Aktien (Namenaktien, Inhaberaktien) in welchem Umfang übertragen werden
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Betrag, Fälligkeit, Treuhandkonto
  • Zusicherungen und Gewährleistungen (Representations & Warranties): Der Verkäufer sichert zu, dass bestimmte Zustände (keine Altlasten, keine hängigen Verfahren) der Wahrheit entsprechen
  • Haftungs- und Freistellungsklauseln: Was geschieht, wenn sich eine Zusicherung als falsch erweist?
  • Vollzugsbedingungen (Conditions Precedent): Unter welchen Voraussetzungen der Kauf wirksam wird (z.B. nach Handelsregistereintrag)
  • Wettbewerbsverbot: Der Verkäufer verpflichtet sich, während einer bestimmten Dauer nicht in Konkurrenz zu treten

Lassen Sie den Kaufvertrag immer von einem auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt oder Treuhänder prüfen. Die Kosten dafür (CHF 1'500 bis CHF 5'000) sind gut investiert.

Schritt 8: Notarielle Beurkundung

In der Schweiz ist die notarielle Beurkundung des Aktienkaufvertrags nicht immer zwingend. Es kommt auf die Art der Aktien an:

  • Namenaktien: Der Übergang erfolgt durch Indossament (Rückseitenübertragung) oder Zession. Eine notarielle Beurkundung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
  • Inhaberaktien: Wurden 2019 weitgehend abgeschafft. Bestehende Inhaberaktien mussten in Namenaktien umgewandelt werden. Falls noch Inhaberaktien existieren, ist die Umwandlung vor dem Kauf zu klären.
  • Statutenänderungen: Jede Änderung der Statuten (z.B. Sitzverlegung, Zweckänderung) erfordert eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar.

Die Notarkosten variieren je nach Kanton. Rechnen Sie mit CHF 500 bis CHF 2'000 für die Beurkundung einer Statutenänderung.

Schritt 9: Verwaltungsrat wechseln

Nach dem Kauf müssen Sie den Verwaltungsrat neu besetzen. Der Ablauf:

  1. Ausserordentliche oder ordentliche Generalversammlung (GV) einberufen
  2. Bisherigen VR abwählen und neuen VR wählen (GV-Beschluss)
  3. Zeichnungsberechtigungen anpassen (Einzel- oder Kollektivunterschrift)
  4. Anmeldung beim Handelsregister vorbereiten (Unterschriftsbeglaubigungen der neuen VR-Mitglieder)

Wichtig: Der Verwaltungsrat muss gemäss Art. 718 Abs. 4 OR durch ein Mitglied vertreten sein, das Wohnsitz in der Schweiz hat. Falls Sie als Käufer im Ausland ansässig sind, brauchen Sie ein VR-Mitglied mit Schweizer Wohnsitz — hier kann ein Domizil- und Verwaltungsratsservice helfen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite AG kaufen als Ausländer.

Schritt 10: Handelsregistereintrag anmelden

Der Handelsregistereintrag macht den Wechsel öffentlich und rechtswirksam. Benötigte Unterlagen:

  • Anmeldeformular des kantonalen Handelsregisteramts
  • GV-Protokoll mit den Beschlüssen (VR-Wahl, allfällige Statutenänderungen)
  • Unterschriftsbeglaubigungen der neuen VR-Mitglieder
  • Aktualisierte Statuten (falls geändert)
  • Gegebenenfalls Nachweis der Kapitaleinzahlung

Bearbeitungszeit nach Kanton:

Kanton Typische Dauer Bemerkung
Zug 3–5 Arbeitstage Effizient, hohe Kapazität
Zürich 5–10 Arbeitstage Hohe Belastung, längere Wartezeit
Schwyz 3–5 Arbeitstage Schlank organisiert
Bern 5–8 Arbeitstage Mittlere Bearbeitungszeit
Basel-Stadt 5–7 Arbeitstage Zuverlässig, gute Kommunikation
St. Gallen 5–8 Arbeitstage Variiert nach Auslastung
Luzern 4–7 Arbeitstage In der Regel zügig

Die Gebühren liegen kantonal zwischen CHF 400 und CHF 800 für eine einfache Mutation.

Schritt 11: Bank- und Versicherungsübergabe

Nach dem Handelsregistereintrag folgt die operative Übergabe der wichtigsten Beziehungen:

  • Bankkonto: Neue Zeichnungsberechtigte eintragen, alte streichen. Die Bank benötigt den aktualisierten Handelsregisterauszug und einen VR-Beschluss über die neuen Zeichnungsberechtigungen.
  • Sozialversicherungen: Wenn die AG Arbeitnehmer beschäftigt, die AHV/IV/EO-Abrechnungsstelle und die Pensionskasse über den Eigentümerwechsel informieren.
  • MWST: Falls die AG mehrwertsteuerpflichtig ist, den Eigentümerwechsel der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) melden. Die MWST-Nummer bleibt bestehen.
  • Versicherungen: Betriebshaftpflicht, UVG (Unfallversicherung), Sachversicherungen prüfen und auf den neuen Eigentümer umschreiben oder neu abschliessen.
  • Verträge mit Dritten: Mietverträge, Leasingverträge, Serviceverträge — prüfen Sie, ob diese eine Change-of-Control-Klausel enthalten. Falls ja, ist eine Zustimmung des Vertragspartners nötig.

Schritt 12: Operative Übernahme abschliessen

Im letzten Schritt stellen Sie sicher, dass die Übergabe tatsächlich vollständig ist:

  • Übergabeprotokoll: Erstellen Sie ein Protokoll, das alle übergebenen Dokumente, Zugangsdaten, Schlüssel und Vermögenswerte auflistet.
  • Buchhaltung: Schliessen Sie die Buchhaltung per Stichtag ab. Der Verkäufer erstellt einen Abschluss bis zum Übergabedatum, der Käufer beginnt die Buchhaltung ab diesem Datum.
  • Kommunikation: Informieren Sie relevante Geschäftspartner, Kunden und Behörden über den Eigentümerwechsel, sofern sinnvoll.
  • Steuerplanung: Besprechen Sie mit Ihrem Treuhänder die steuerlichen Auswirkungen des Kaufs und die Planung für das laufende Geschäftsjahr.
  • Archivierung: Alle Due-Diligence-Unterlagen, den Kaufvertrag und die Übergabedokumente sicher archivieren. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht in der Schweiz beträgt 10 Jahre.

Wie lange dauert der AG-Kauf insgesamt?

Der Zeitrahmen hängt davon ab, ob Sie eine saubere Mantel-AG oder eine aktive Gesellschaft kaufen. Bei einer Mantelgesellschaft ohne Altlasten ist der Prozess deutlich schneller:

Schritt Dauer (Mantel-AG) Dauer (aktive AG) Bemerkung
Anforderungen definieren 1 Tag 1–3 Tage Vorab klären spart Zeit
Passende AG finden 1–3 Tage 1–4 Wochen Abhängig von Verfügbarkeit
Erstprüfung 1 Tag 2–3 Tage Bei Treuhänder-Empfehlung kürzer
NDA unterzeichnen 1 Tag 1 Tag Standardvertrag genügt oft
Due Diligence 1–3 Tage 1–4 Wochen Kernstück des Prozesses
Kaufpreis verhandeln 1–2 Tage 1–2 Wochen Abhängig von Komplexität
Kaufvertrag erstellen 2–5 Tage 1–3 Wochen Anwalt/Treuhänder einbeziehen
Notarielle Beurkundung 1 Tag 1–2 Tage Termin vereinbaren
VR wechseln 1 Tag 1–2 Tage GV einberufen
Handelsregistereintrag 3–10 Tage 3–10 Tage Kantonsabhängig
Bank-/Versicherungsübergabe 2–5 Tage 1–2 Wochen Banken brauchen Zeit
Operative Übernahme 1–2 Tage 2–4 Wochen Bei aktiver AG umfangreicher
Gesamtdauer 2–4 Wochen 2–4 Monate

Häufige Fragen zum AG-Kauf

Was passiert, wenn die Due Diligence Probleme aufdeckt?

Aufgedeckte Probleme bedeuten nicht automatisch, dass der Kauf scheitert. Es gibt drei Reaktionsmöglichkeiten: Erstens können Sie den Kaufpreis entsprechend nach unten verhandeln. Zweitens kann der Verkäufer das Problem vor dem Vollzug beheben (z.B. eine offene Steuerforderung begleichen). Drittens können Sie Gewährleistungsklauseln in den Kaufvertrag aufnehmen, die den Verkäufer für bestimmte Risiken haftbar machen. Nur bei schwerwiegenden, nicht lösbaren Problemen — etwa einer verdeckten Überschuldung oder hängigen Strafverfahren — sollten Sie vom Kauf Abstand nehmen.

Brauche ich einen Anwalt oder genügt ein Treuhänder?

Für den Kauf einer Mantel-AG genügt in der Regel ein erfahrener Treuhänder mit Spezialisierung auf Gesellschaftsrecht. Der Treuhänder übernimmt die Due Diligence, die Vertragsgestaltung, die Abwicklung und den Handelsregistereintrag. Bei komplexeren Transaktionen — etwa beim Kauf einer aktiven AG mit Mitarbeitenden, internationalen Bezügen oder regulatorischen Anforderungen — ist die zusätzliche Beratung durch einen spezialisierten M&A-Anwalt empfehlenswert. Die Kosten für einen Treuhänder liegen bei CHF 2'000 bis CHF 5'000, ein Anwalt berechnet typischerweise CHF 5'000 bis CHF 15'000 je nach Aufwand.

Kann ich den AG-Kauf rückgängig machen?

Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Aktienübertragung ist ein Rücktritt nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn der Verkäufer zugesicherte Eigenschaften nicht erfüllt hat (Art. 197 ff. OR) oder wenn arglistige Täuschung vorliegt (Art. 28 OR). In der Praxis sind solche Rückabwicklungen zeitaufwändig und kostspielig. Deshalb ist eine gründliche Due Diligence vor dem Kauf der bessere Schutz als ein Rücktrittsversuch danach. Der Kaufvertrag sollte klare Gewährleistungen und Freistellungsklauseln enthalten, die Ihre Rechte absichern.

Welche Kosten kommen neben dem Kaufpreis auf mich zu?

Rechnen Sie mit folgenden Zusatzkosten:

  • Treuhänder/Beratung: CHF 2'000 bis CHF 5'000
  • Notar (falls nötig): CHF 500 bis CHF 2'000
  • Handelsregistergebühren: CHF 400 bis CHF 800
  • Anwalt (bei komplexen Transaktionen): CHF 5'000 bis CHF 15'000
  • Emissionsabgabe (bei Kapitalerhöhung): 1% auf Kapital über CHF 1 Million
  • Firmenstempel/Briefpapier: CHF 200 bis CHF 500
  • Sonstiges (Beglaubigungen, Auslagen): CHF 200 bis CHF 500

Bei einer sauberen Mantel-AG ohne Komplikationen liegen die Gesamtnebenkosten typischerweise zwischen CHF 3'000 und CHF 8'000.

Kann ich mehrere AGs gleichzeitig kaufen?

Ja, es gibt keine gesetzliche Beschränkung. Sie können beliebig viele AGs gleichzeitig erwerben. In der Praxis ist dies bei Holding-Strukturen üblich: Eine Holding AG kauft mehrere operative Gesellschaften. Beachten Sie, dass jede Transaktion eine separate Due Diligence und einen eigenen Kaufvertrag erfordert. Bei Mueller Treuhand haben wir bereits Mandanten begleitet, die zeitgleich drei oder mehr Gesellschaften erworben haben — die Prozesse laufen parallel, aber unabhängig voneinander.

Diese Checkliste basiert auf der Praxis von Mueller Treuhand, Baarerstrasse 12, 6300 Zug. Nathan Mueller (Eidg. dipl. Treuhandexperte) begleitet seit über 15 Jahren Firmenkäufe in der Schweiz. Für eine kostenlose Erstberatung kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

Kostenlose Erstberatung

AG kaufen, gründen oder verkaufen? Wir beraten Sie unverbindlich und kompetent.