Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine Aufenthaltsbewilligung, um eine AG zu kaufen?
Nein. Der Erwerb von Aktien einer Schweizer AG erfordert keine Aufenthaltsbewilligung. Sie können Aktien einer AG besitzen und Dividenden beziehen, ohne in der Schweiz zu wohnen oder eine Bewilligung zu haben. Lediglich für den Verwaltungsrat muss mindestens eine Person mit Schweizer Wohnsitz eingetragen sein — dies kann durch einen professionellen VR-Service gelöst werden.
Kann ich eine AG vollständig aus dem Ausland führen?
Ja, die operative Führung ist aus dem Ausland möglich. Sie können als VR-Mitglied mit Kollektivzeichnung im Verwaltungsrat verbleiben und die strategischen Entscheidungen treffen. Der Wohnsitz-VR übernimmt die gesetzlichen Vertretungsaufgaben in der Schweiz. Moderne Kommunikationsmittel erlauben die tägliche Geschäftsführung ohne physische Anwesenheit. Beachten Sie jedoch: Wenn die tatsächliche Leitung dauerhaft im Ausland stattfindet, kann dies steuerliche Konsequenzen haben (Betriebsstättenrisiko im Ausland, Infragestellung des Schweizer Steuersitzes).
Welche Dokumente muss ich als Ausländer vorlegen?
Die Standarddokumentation umfasst: beglaubigte Ausweiskopie (Pass), Wohnsitzbescheinigung des Herkunftslandes, Strafregisterauszug (bei einigen Kantonen), Nachweis der Mittelherkunft für die Bank, und — bei juristischen Personen als Käufer — einen aktuellen Handelsregisterauszug des ausländischen Unternehmens. Alle Dokumente, die nicht auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst sind, müssen beglaubigt übersetzt werden. Dokumente aus Ländern, die dem Haager Übereinkommen angehören, benötigen eine Apostille.
Wie lange dauert der AG-Kauf als Ausländer?
Bei vollständiger Dokumentation und einer kooperativen Bank dauert der gesamte Prozess 2 bis 4 Wochen. Die zeitintensivsten Schritte sind die Bankkontoerö̈ffnung (2–6 Wochen) und die Handelsregistereintragung (1–2 Wochen). Wenn alle Dokumente im Voraus vorbereitet werden, kann Mueller Treuhand die übrigen Schritte innerhalb weniger Tage abwickeln.
Gibt es steuerliche Nachteile für ausländische AG-Inhaber?
Die Schweizer AG wird am Ort ihres Sitzes besteuert — unabhängig von der Nationalität der Aktionäre. Als ausländischer Aktionär unterliegen Sie in der Schweiz der Verrechnungssteuer von 35 % auf Dividenden, die jedoch unter einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) teilweise oder vollständig rückerstattbar ist. Die Gewinnsteuer der AG richtet sich nach dem kantonalen Steuersatz am Sitz der Gesellschaft. In Zug beträgt die effektive Gewinnsteuer rund 11,9 % — einer der tiefsten Sätze in Europa. Es gibt keine zusätzlichen Steuern oder Abgaben, die ausschliesslich ausländische Inhaber betreffen.
Kann ich eine bestehende AG mit Geschäftstätigkeit kaufen?
Ja. Neben Mantelgesellschaften (inaktive AGs) können auch operativ tätige Gesellschaften erworben werden. In diesem Fall ist eine gründliche Due Diligence besonders wichtig, um Altlasten, laufende Verträge und Haftungsrisiken zu identifizieren. Mueller Treuhand führt diese Prüfung standardmässig durch.