Due Diligence beim Firmenkauf in der Schweiz — Die vollständige Checkliste

Due Diligence (wörtlich: «gebührende Sorgfalt») bezeichnet die systematische, gründliche Prüfung eines Unternehmens vor dem Kauf. Wer in der Schweiz eine Firma kaufen möchte — ob Mantelgesellschaft, Vorratsgesellschaft oder aktives Unternehmen — muss vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag genau wissen, was er erwirbt. Die Due Diligence deckt verborgene Risiken auf, quantifiziert bestehende Verbindlichkeiten und schafft die Grundlage für eine fundierte Kaufentscheidung. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über die einzelnen Prüfbereiche, erhalten eine umfassende Checkliste mit über 30 Prüfpunkten und lernen, welche Besonderheiten bei Schweizer Mantel- und Vorratsgesellschaften gelten.

Was ist Due Diligence?

Due Diligence ist ein aus dem angloamerikanischen Recht stammender Begriff, der im Schweizer Wirtschaftsrecht längst fest verankert ist. Im Kontext eines Firmenkaufs (Mergers & Acquisitions, M&A) beschreibt Due Diligence den Prozess der umfassenden Untersuchung einer Zielgesellschaft durch den potenziellen Käufer oder dessen Berater.

Das Ziel der Due Diligence ist dreifach:

  1. Risiken identifizieren: Versteckte Verbindlichkeiten, rechtliche Streitigkeiten, steuerliche Altlasten und operative Schwachstellen aufdecken
  2. Wert bestimmen: Die tatsächliche wirtschaftliche Substanz des Unternehmens ermitteln und den Kaufpreis validieren
  3. Entscheidungsgrundlage schaffen: Dem Käufer eine fundierte Basis für die Kauf- oder Rücktrittsentscheidung geben

Im Schweizer Recht gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Due Diligence. Allerdings trägt der Käufer nach Art. 200 OR das Risiko für Mängel, die er bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen können. Wer auf eine Due Diligence verzichtet, verliert möglicherweise Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer.

Die fünf Arten der Due Diligence

Je nach Grösse und Komplexität der Transaktion umfasst die Due Diligence verschiedene Prüfbereiche:

Art Gegenstand Typische Prüfer
Legal Due Diligence Rechtliche Verhältnisse, Verträge, Gesellschaftsrecht Rechtsanwälte
Financial Due Diligence Finanzen, Bilanz, Erfolgsrechnung, Cashflow Wirtschaftsprüfer, Treuhänder
Tax Due Diligence Steuern, Steuerrisiken, Verlustvorträge Steuerberater
Operational Due Diligence Geschäftsbetrieb, Mitarbeitende, Prozesse Unternehmensberater
Commercial Due Diligence Markt, Kunden, Wettbewerb, Umsatzpotenzial Branchenexperten

Bei kleineren Transaktionen — insbesondere beim Kauf von Mantel- oder Vorratsgesellschaften — werden diese Bereiche oft zusammengefasst und von einem Treuhänder oder einer Kanzlei gemeinsam abgedeckt. Bei Mueller Treuhand bieten wir eine integrierte Due Diligence aus einer Hand.

Warum ist Due Diligence beim AG-Kauf wichtig?

Wer eine AG kauft, erwirbt sämtliche Rechte und Pflichten der Gesellschaft. Anders als beim Asset Deal (Kauf einzelner Vermögenswerte) übernimmt der Käufer beim Share Deal (Aktienkauf) die gesamte juristische Person — mit ihrer vollständigen Vergangenheit. Das bedeutet konkret:

Alle Verbindlichkeiten gehen auf den Käufer über

Der Käufer wird durch den Erwerb der Aktien indirekt zum Eigentümer aller Schulden, Verpflichtungen und Risiken der Gesellschaft. Dazu gehören:

  • Offene Steuerforderungen (direkte Bundessteuer nach DBG, Kantons- und Gemeindesteuern, MWST nach MWSTG)
  • Ausstehende Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV)
  • Vertragliche Verpflichtungen (Mietverträge, Leasingverträge, Lieferantenvereinbarungen)
  • Garantie- und Gewährleistungsansprüche früherer Kunden
  • Hängige oder drohende Rechtsstreitigkeiten
  • Altlasten im Bereich Umwelt, Arbeitsrecht oder Datenschutz

Ohne Due Diligence keine effektive Vertragsgestaltung

Die Ergebnisse der Due Diligence fliessen direkt in den Kaufvertrag ein. Nur wer die Risiken kennt, kann:

  • Angemessene Gewährleistungsklauseln (Representations & Warranties) formulieren
  • Freistellungsansprüche (Indemnities) für spezifische Risiken vereinbaren
  • Den Kaufpreis sachgerecht bestimmen oder Preisanpassungsklauseln einbauen
  • Aufschiebende Bedingungen (Conditions Precedent) festlegen
  • Rücktrittsrechte für den Fall definieren, dass nach Vertragsschluss weitere Risiken auftauchen

Konsequenzen eines fehlenden Due-Diligence-Prozesses

Die Praxis zeigt immer wieder Fälle, in denen Käufer auf eine gründliche Prüfung verzichtet haben — mit teils verheerenden Folgen:

  • Steuernachforderungen: Eine AG mit scheinbar sauberer Bilanz hatte offene Veranlagungen bei der MWST. Nach dem Kauf erhielt der neue Eigentümer eine Nachforderung von CHF 180'000.
  • Versteckte Bürgschaften: Eine Mantelgesellschaft hatte im früheren Geschäftsbetrieb Bürgschaften für Dritte übernommen, die aus dem Jahresabschluss nicht ersichtlich waren.
  • Scheinbare Schuldenfreiheit: Die letzte Bilanz wies keine Verbindlichkeiten aus — doch Sozialversicherungsbeiträge waren seit zwei Jahren nicht abgerechnet worden.
  • Kontaminierte Liegenschaften: Eine Gesellschaft mit Liegenschaftsbesitz hatte Umweltaltlasten, deren Sanierungskosten den Kaufpreis überstiegen.

Diese Beispiele verdeutlichen: Die Kosten einer Due Diligence sind immer geringer als die Kosten eines versäumten Due-Diligence-Prozesses.

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Die Due-Diligence-Checkliste: 30+ Prüfpunkte

Die folgende Checkliste bildet die Grundlage für eine vollständige Due Diligence beim Firmenkauf in der Schweiz. Je nach Art der Gesellschaft (aktives Unternehmen, Mantelgesellschaft oder Vorratsgesellschaft) sind nicht alle Punkte relevant — die jeweilige Einschränkung ist vermerkt.

1. Rechtliche Prüfung (Legal Due Diligence)

Die rechtliche Due Diligence untersucht die gesellschaftsrechtliche Struktur, vertragliche Verpflichtungen und mögliche Rechtsrisiken.

1.1 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

  • [ ] Handelsregisterauszug: Aktueller Auszug des zuständigen Handelsregisteramts. Prüfung von Firma, Sitz, Zweck, Organen, Zeichnungsberechtigungen und eingetragenem Aktienkapital.
  • [ ] Statuten: Aktuelle Statuten der Gesellschaft. Prüfung auf Vinkulierungsklauseln (OR Art. 685a ff.), Stimmrechtsbestimmungen, Vorkaufsrechte und Konkurrenzverbote.
  • [ ] Aktienbuch: Vollständiges und aktuelles Aktienbuch (OR Art. 686). Nachweis, wer die Aktien tatsächlich hält und ob alle Übertragungen korrekt dokumentiert sind.
  • [ ] Protokolle der Generalversammlung: Protokolle der letzten drei bis fünf Jahre. Prüfung auf relevante Beschlüsse, genehmigte Jahresrechnungen und Entlastung des Verwaltungsrats (Décharge, OR Art. 758).
  • [ ] Verwaltungsratsbeschlüsse: Wesentliche Beschlüsse, insbesondere zu Verträgen, Zeichnungsberechtigungen und Organbestellungen.
  • [ ] Organisationsreglement: Falls vorhanden, Prüfung der internen Kompetenzordnung gemäss OR Art. 716b.

1.2 Verträge und Vereinbarungen

  • [ ] Wesentliche Verträge: Alle Verträge mit einem Volumen über CHF 10'000 oder einer Laufzeit über 12 Monate. Insbesondere Liefer-, Dienstleistungs-, Lizenz- und Kooperationsverträge.
  • [ ] Miet- und Leasingverträge: Laufende Mietverhältnisse für Geschäftsräume, Fahrzeuge, IT-Infrastruktur. Prüfung von Kündigungsfristen und Restwertklauseln.
  • [ ] Arbeitsverträge: Bestehende Anstellungsverhältnisse, Kündigungsfristen, Konkurrenzverbote, Bonusvereinbarungen und Pensionskassenverpflichtungen.
  • [ ] Darlehensverträge: Kredite, Darlehen und Kontokorrentlimiten bei Banken. Prüfung auf Cross-Default-Klauseln und Change-of-Control-Bestimmungen.
  • [ ] Bürgschaften und Garantien: Jegliche Garantie- und Bürgschaftsverpflichtungen gegenüber Dritten (OR Art. 492 ff.).

1.3 Rechtsstreitigkeiten und geistiges Eigentum

  • [ ] Hängige Verfahren: Prüfung auf laufende Zivil-, Straf- oder Verwaltungsverfahren. Anfrage beim zuständigen Gericht und beim Betreibungsamt (SchKG Art. 8a).
  • [ ] Betreibungsregisterauszug: Aktueller Auszug beim Betreibungsamt am Sitz der Gesellschaft. Offene Betreibungen, Verlustscheine und Konkursandrohungen sind Warnsignale.
  • [ ] Geistiges Eigentum (IP): Eingetragene Marken (IGE), Patente, Designs und Urheberrechte. Sind die Rechte im Eigentum der Gesellschaft oder lizenziert?
  • [ ] Domänen und digitale Assets: Registrierte Domainnamen, Social-Media-Konten und Softwarelizenzen.

2. Finanzielle Prüfung (Financial Due Diligence)

Die finanzielle Due Diligence analysiert die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft und prüft die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung.

2.1 Jahresabschlüsse und Finanzdaten

  • [ ] Jahresabschlüsse der letzten 3–5 Jahre: Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang gemäss OR Art. 958 ff. Sind die Abschlüsse von einer Revisionsstelle geprüft (OR Art. 727 ff.)?
  • [ ] Zwischenabschluss: Aktueller Abschluss per Stichtag (möglichst nahe am Kaufdatum). Gibt es wesentliche Abweichungen zum letzten Jahresabschluss?
  • [ ] Cashflow-Analyse: Entwicklung des operativen, investiven und finanziellen Cashflows. Ist das Unternehmen in der Lage, seine laufenden Verpflichtungen zu bedienen?
  • [ ] Debitoren- und Kreditorenliste: Offene Forderungen und Verbindlichkeiten per Stichtag. Wie hoch ist die Ausfallquote bei Debitoren? Gibt es überfällige Kreditoren?

2.2 Schulden und Finanzverbindlichkeiten

  • [ ] Bankverbindlichkeiten: Alle Kreditverträge, Hypotheken, Kontokorrentlimiten und Bankgarantien. Prüfung auf Change-of-Control-Klauseln, die bei einem Eigentümerwechsel eine sofortige Fälligstellung auslösen können.
  • [ ] Eventualverbindlichkeiten: Nicht bilanzierte Verpflichtungen wie Bürgschaften, Patronatserklärungen oder Prozessrisiken, die im Anhang der Jahresrechnung offengelegt sein sollten (OR Art. 959c Abs. 2).
  • [ ] Rückstellungen: Angemessenheit der gebildeten Rückstellungen. Sind bekannte Risiken ausreichend berücksichtigt? Gibt es stille Reserven oder umgekehrt unzureichende Vorsorge?

2.3 Bankbeziehungen

  • [ ] Bestehende Bankkonten: Anzahl, Art und Salden aller Bankverbindungen. Ist die Bank bereit, die Geschäftsbeziehung nach dem Eigentümerwechsel fortzuführen?
  • [ ] Bankauskunft: Kann die Gesellschaft eine Bankauskunft (Bonitätsauskunft) vorlegen? Bestehen Sperrvermerke oder Einschränkungen?

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3. Steuerliche Prüfung (Tax Due Diligence)

Die steuerliche Due Diligence ist beim Schweizer Firmenkauf besonders wichtig, da Steuernachforderungen häufig erst Jahre nach dem relevanten Geschäftsjahr geltend gemacht werden.

3.1 Steuererklärungen und Veranlagungen

  • [ ] Steuererklärungen der letzten 5 Jahre: Alle eingereichten Steuererklärungen für die direkte Bundessteuer (DBG), Kantons- und Gemeindesteuern. Sind alle Erklärungen fristgerecht eingereicht worden?
  • [ ] Steuerveranlagungen (definitive und provisorische): Sind alle Veranlagungen der letzten fünf Jahre definitiv oder stehen noch provisorische Veranlagungen offen? Offene Veranlagungen sind ein erhebliches Risiko, da die definitive Steuerforderung erheblich von der provisorischen abweichen kann.
  • [ ] Nachsteuerverfahren und Steuerstrafverfahren: Laufen oder liefen Verfahren wegen Steuerhinterziehung (DBG Art. 175 ff.) oder Steuerbetrug (DBG Art. 186)?

3.2 Mehrwertsteuer (MWST)

  • [ ] MWST-Abrechnungen: Alle eingereichten MWST-Abrechnungen gemäss MWSTG. Sind die Abrechnungen vollständig und korrekt? Wurden Vorsteuerabzüge rechtmässig geltend gemacht?
  • [ ] MWST-Kontrollen: Hat die ESTV in den letzten Jahren eine Kontrolle durchgeführt? Gibt es offene Nachforderungen oder Korrekturen?
  • [ ] MWST-Registrierung: Ist die Gesellschaft korrekt bei der MWST registriert oder zu Recht von der Steuerpflicht befreit?

3.3 Verlustvorträge und Steueroptimierung

  • [ ] Verlustvorträge: Bestehen steuerlich anrechenbare Verlustvorträge (DBG Art. 67: Verluste aus sieben vorangehenden Geschäftsjahren)? Achtung: Bei einem Eigentümerwechsel mit gleichzeitigem Aktivitätswechsel kann die Steuerbehörde den Verlust als «Mantelhandel» qualifizieren und die Verrechnung verweigern.
  • [ ] Interkantonale Steuerausscheidung: War die Gesellschaft in mehreren Kantonen steuerpflichtig? Sind die Ausscheidungen korrekt und abgeschlossen?

4. Operative Prüfung (Operational Due Diligence)

Die operative Due Diligence betrifft primär aktive Unternehmen und Mantelgesellschaften mit früherer Geschäftstätigkeit. Bei reinen Vorratsgesellschaften ist dieser Bereich in der Regel nicht relevant.

4.1 Mitarbeitende und Personalwesen

  • [ ] Mitarbeiterliste: Vollständige Liste aller Angestellten mit Funktion, Eintrittsdatum, Lohn und Kündigungsfrist. Gibt es Kadermitarbeitende mit besonders langen Kündigungsfristen oder Abfindungsvereinbarungen?
  • [ ] Pensionskasse (BVG): Anschlussvertrag und aktueller Deckungsgrad. Besteht eine Unterdeckung? Gibt es vorzeitige Pensionierungsverpflichtungen?
  • [ ] Personalreglemente: Spesenreglemente, Bonussysteme, Homeoffice-Regelungen. Sind diese steuerlich anerkannt?

4.2 Lieferanten und Kunden

  • [ ] Top-10-Kunden: Umsatzkonzentration prüfen. Wie hoch ist die Abhängigkeit von einzelnen Kunden? Bestehen langfristige Verträge oder droht Abwanderung?
  • [ ] Top-10-Lieferanten: Gibt es kritische Abhängigkeiten? Bestehen Exklusivvereinbarungen oder Mindestabnahmemengen?
  • [ ] Kundenzufriedenheit und Reklamationen: Gibt es bekannte Qualitätsprobleme, laufende Reklamationsverfahren oder Produkthaftungsrisiken?

4.3 Infrastruktur und Verträge

  • [ ] Mietverträge: Geschäftsräume, Lager, Produktionsstätten. Laufzeit, Kündigungsfristen, Mietzinsanpassungsklauseln.
  • [ ] IT-Infrastruktur: Serververträge, Cloud-Abonnements, Softwarelizenzen. Sind alle Lizenzen gültig und übertragbar?
  • [ ] Versicherungen: Bestehende Versicherungspolicen (Betriebshaftpflicht, Sachversicherung, D&O-Versicherung). Ist der Versicherungsschutz ausreichend?

Besonderheiten bei Mantelgesellschaften und Vorratsgesellschaften

Nicht jede Due Diligence ist gleich aufwendig. Der Umfang hängt massgeblich davon ab, ob eine aktive Gesellschaft, eine Mantelgesellschaft oder eine Vorratsgesellschaft erworben wird.

Due Diligence bei Mantelgesellschaften

Eine Mantelgesellschaft war früher operativ tätig und hat den Geschäftsbetrieb eingestellt. Trotz der Inaktivität können aus der früheren Geschäftstätigkeit Risiken bestehen. Die Due Diligence sollte deshalb alle relevanten Prüfbereiche abdecken — mit besonderem Fokus auf:

  • Steuerliche Altlasten: Offene Veranlagungen, MWST-Nachforderungen, nicht eingelöste Verlustvorträge
  • Sozialversicherungen: Nicht abgerechnete AHV-Beiträge aus der aktiven Phase
  • Betreibungsregister: Offene Betreibungen oder Verlustscheine
  • Verträge mit Nachwirkung: Mietverträge, Garantien, Bürgschaften
  • Umweltaltlasten: Falls die Gesellschaft in Produktion oder Handel mit Gefahrstoffen tätig war

Erfahrungswert: Die Due Diligence einer Mantelgesellschaft dauert bei Mueller Treuhand in der Regel 5 bis 10 Arbeitstage und kostet zwischen CHF 2'000 und CHF 5'000, je nach Komplexität.

Due Diligence bei Vorratsgesellschaften

Eine Vorratsgesellschaft wurde eigens zum Verkauf gegründet und hat nie eine operative Tätigkeit ausgeübt. Die Due Diligence ist hier deutlich vereinfacht:

  • Handelsregisterauszug: Bestätigung, dass die Gesellschaft korrekt eingetragen ist
  • Statuten: Prüfung auf ungewöhnliche Klauseln
  • Bilanz: In der Regel nur ein Gründungsabschluss — Aktienkapital und minimale Gründungskosten
  • Steuern: Bestätigung, dass die Gesellschaft ordnungsgemäss veranlagt wurde (häufig Minimalsteuer)
  • Betreibungsregister: Routine-Prüfung, in der Regel ohne Befund

Erfahrungswert: Die Due Diligence einer Vorratsgesellschaft dauert 1 bis 3 Arbeitstage und kostet zwischen CHF 500 und CHF 1'500.

Vergleich des Due-Diligence-Aufwands

Prüfbereich Aktives Unternehmen Mantelgesellschaft Vorratsgesellschaft
Legal DD Umfassend Mittel Minimal
Financial DD Umfassend Mittel Minimal
Tax DD Umfassend Mittel bis umfassend Minimal
Operational DD Umfassend Gering bis mittel Nicht relevant
Commercial DD Umfassend Nicht relevant Nicht relevant
Gesamtdauer 2–8 Wochen 1–2 Wochen 1–3 Tage
Kosten (Richtwert) CHF 10'000–50'000+ CHF 2'000–5'000 CHF 500–1'500

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Häufige Fallstricke beim Firmenkauf

Selbst bei sorgfältiger Due Diligence gibt es Risiken, die erfahrene Prüfer kennen — und unerfahrene Käufer übersehen. Die folgenden Fallstricke begegnen uns in der Praxis bei Mueller Treuhand regelmässig.

1. Versteckte Bürgschaften und Garantien

Bürgschaften (OR Art. 492 ff.) und Garantien, die der Verwaltungsrat im Rahmen des früheren Geschäftsbetriebs eingegangen ist, erscheinen nicht zwingend in der Bilanz. Sie müssen im Anhang der Jahresrechnung offengelegt werden (OR Art. 959c Abs. 2 Ziff. 7), werden dort aber häufig unvollständig oder gar nicht erwähnt. Eine direkte Anfrage an die Banken der Gesellschaft schafft Klarheit.

2. Provisorische Steuerveranlagungen

In vielen Kantonen dauert es Jahre, bis eine definitive Steuerveranlagung vorliegt. Provisorische Veranlagungen basieren auf Schätzungen und können erheblich von der definitiven Forderung abweichen. Wer eine AG kauft, bei der die letzten zwei bis drei Steuerperioden nur provisorisch veranlagt sind, übernimmt ein schwer kalkulierbares Risiko. Die Tax Due Diligence muss dieses Risiko quantifizieren.

3. Mantelhandel-Problematik bei Verlustvorträgen

Die Verrechnung von steuerlichen Verlustvorträgen ist einer der häufigsten Kaufmotive bei Mantelgesellschaften — und zugleich einer der grössten Fallstricke. Die Steuerbehörden prüfen bei einem Eigentümerwechsel mit gleichzeitigem Tätigkeitswechsel genau, ob ein sogenannter Mantelhandel vorliegt. Wird ein Mantelhandel festgestellt, werden die Verlustvorträge gestrichen — und der vermeintliche Steuervorteil ist verloren.

Die steuerrechtliche Beurteilung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Zeitlicher Zusammenhang zwischen Eigentümer- und Aktivitätswechsel
  • Umfang der Veränderung (neuer Zweck, neue Branche, neue Aktionäre)
  • Wirtschaftliche Begründung der Transaktion

Eine vorgängige steuerliche Abklärung — idealerweise ein Ruling bei der kantonalen Steuerverwaltung — ist dringend empfohlen.

4. Ruhende Verträge und Nachwirkungen

Auch nach Einstellung der Geschäftstätigkeit können Verträge nachwirken. Beispiele:

  • Mietverträge mit langer Restlaufzeit und hoher Restmietbelastung
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), die die neue Geschäftstätigkeit einschränken könnten
  • Konkurrenzverbote, die der frühere Verwaltungsrat eingegangen ist
  • Lizenzen, die trotz Inaktivität weiter kostenpflichtig sind

5. Unvollständige AHV-Abrechnungen

Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) werden von den Ausgleichskassen oft erst mit Verzögerung definitiv abgerechnet. Eine Gesellschaft, die ihre Mitarbeitenden vor drei Jahren entlassen hat, kann noch offene Nachforderungen erhalten. Die Ausgleichskasse erteilt auf Anfrage eine Bescheinigung über den aktuellen Stand.

6. Hängige Steuerrevisionen

Die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) führt periodisch MWST-Kontrollen durch. Ist eine Kontrolle angekündigt oder bereits eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen, besteht ein Risiko für Nachforderungen. Gleiches gilt für kantonale Steuerrevisionen. Der Käufer sollte sich vertraglich absichern, dass der Verkäufer für alle Nachforderungen aus der Zeit vor dem Eigentümerwechsel haftet.

7. Fehlende oder ungültige Revisionsstelle

Gemäss OR Art. 727 ff. muss jede AG eine Revisionsstelle bezeichnen, sofern sie nicht auf die eingeschränkte Revision verzichtet hat (Opting-out gemäss OR Art. 727a Abs. 2). Fehlt die Revisionsstelle im Handelsregister oder ist sie nicht mehr zugelassen, liegt ein formeller Mangel vor, der vor dem Kauf behoben werden muss.

Ablauf der Due Diligence bei Mueller Treuhand

Bei Mueller Treuhand haben wir einen strukturierten Due-Diligence-Prozess entwickelt, der sich in fünf Phasen gliedert:

Phase 1: Vorbereitung (Tag 1–2)

Wir definieren gemeinsam mit Ihnen den Umfang der Due Diligence, erstellen die Dokumentenliste und vereinbaren den Zeitplan. Bei Mantelgesellschaften aus unserem eigenen Portfolio liegen die meisten Unterlagen bereits vor.

Phase 2: Dokumentensammlung (Tag 2–5)

Der Verkäufer bzw. dessen Treuhänder stellt die angeforderten Unterlagen zur Verfügung. Wir arbeiten mit einem standardisierten Datenraum (physisch oder digital), in dem alle Dokumente strukturiert abgelegt werden.

Phase 3: Prüfung und Analyse (Tag 3–10)

Unsere Treuhänder und — bei Bedarf — externe Spezialisten (Rechtsanwälte, Steuerberater) prüfen die Unterlagen systematisch anhand unserer Checkliste. Auffälligkeiten werden dokumentiert und quantifiziert.

Phase 4: Due-Diligence-Bericht (Tag 8–12)

Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit:

  • Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse
  • Risikobewertung (rot/gelb/grün)
  • Kaufpreisempfehlung bzw. Anpassungsbedarf
  • Empfehlungen für Vertragsklauseln (Gewährleistungen, Freistellungen)
  • Empfehlung: Kauf, Kauf mit Bedingungen oder Abbruch

Phase 5: Vertragsverhandlung (fortlaufend)

Die Erkenntnisse der Due Diligence fliessen direkt in die Kaufvertragsverhandlung ein. Wir stellen sicher, dass identifizierte Risiken vertraglich abgesichert sind — sei es durch Kaufpreisreduktion, Freistellungsklauseln (Indemnities), Rückbehalte (Escrow) oder aufschiebende Bedingungen.

Relevante Schweizer Gesetze

Die Due Diligence beim Firmenkauf berührt zahlreiche Schweizer Gesetze. Die wichtigsten:

Gesetz Abkürzung Relevante Bestimmungen
Obligationenrecht OR Art. 620 ff. (Aktienrecht), Art. 958 ff. (Rechnungslegung), Art. 200 (Sachgewährleistung), Art. 492 ff. (Bürgschaft)
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer DBG Art. 57–67 (Gewinnermittlung, Verlustvorträge), Art. 175 ff. (Nachsteuer)
Mehrwertsteuergesetz MWSTG Art. 10 (Steuerpflicht), Art. 78 ff. (Kontrolle und Revision)
Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz SchKG Art. 8a (Betreibungsregisterauszug), Art. 39 ff. (Betreibungsverfahren)
Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHVG Art. 14 ff. (Beitragspflicht)
Datenschutzgesetz DSG Relevanz bei Übertragung von Kundendaten
Handelsregisterverordnung HRegV Eintragungspflichten und -verfahren

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Häufige Fragen zur Due Diligence

Wie lange dauert eine Due Diligence?

Die Dauer hängt von der Art der Transaktion ab. Bei einer Vorratsgesellschaft sind ein bis drei Tage ausreichend. Bei einer Mantelgesellschaft rechnen wir mit ein bis zwei Wochen. Bei einem aktiven Unternehmen kann die Due Diligence mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen — insbesondere wenn internationale Strukturen involviert sind.

Was kostet eine Due Diligence in der Schweiz?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang. Richtwerte:

  • Vorratsgesellschaft: CHF 500 – 1'500
  • Mantelgesellschaft: CHF 2'000 – 5'000
  • Aktives KMU: CHF 10'000 – 50'000+
  • Grössere Transaktion (M&A): CHF 50'000 – 200'000+

Mueller Treuhand erstellt Ihnen ein verbindliches Angebot auf Basis Ihrer Anforderungen.

Wer bezahlt die Due Diligence?

In der Regel trägt der Käufer die Kosten der Due Diligence, da sie in seinem Interesse durchgeführt wird. Bei grösseren Transaktionen kann verhandelt werden, dass der Verkäufer einen Teil der Kosten übernimmt — insbesondere wenn die Transaktion nicht zustande kommt.

Kann ich auf eine Due Diligence verzichten?

Grundsätzlich ja — es gibt keine gesetzliche Pflicht. Allerdings ist dies aus folgenden Gründen nicht empfehlenswert:

  • Sie verlieren möglicherweise Gewährleistungsansprüche nach OR Art. 200 (Kenntnis von Mängeln)
  • Sie haben keine Verhandlungsgrundlage für den Kaufpreis
  • Sie übernehmen unbekannte Risiken, die existenzbedrohend sein können
  • Selbst bei Vorratsgesellschaften empfehlen wir eine Minimalprüfung

Was passiert, wenn die Due Diligence Probleme aufdeckt?

Nicht jedes Problem bedeutet das Ende der Transaktion. Die Optionen sind:

  1. Kaufpreisreduktion: Der identifizierte Risikobetrag wird vom Kaufpreis abgezogen
  2. Freistellung (Indemnity): Der Verkäufer verpflichtet sich vertraglich, für das spezifische Risiko einzustehen
  3. Escrow-Konto: Ein Teil des Kaufpreises wird auf einem Treuhandkonto hinterlegt und erst nach Ablauf einer Garantiefrist freigegeben
  4. Aufschiebende Bedingung: Der Kauf wird an die Beseitigung des Problems geknüpft
  5. Abbruch: Wenn die Risiken zu gross oder nicht quantifizierbar sind, empfehlen wir den Rücktritt

Brauche ich einen eigenen Anwalt für die Due Diligence?

Bei kleineren Transaktionen (Mantel- und Vorratsgesellschaften) kann ein erfahrener Treuhänder die gesamte Due Diligence abwickeln. Bei grösseren Transaktionen oder wenn komplexe rechtliche Fragen auftreten (z. B. IP-Rechte, internationale Verträge, regulatorische Anforderungen), empfehlen wir die Einschaltung eines spezialisierten M&A-Anwalts. Mueller Treuhand arbeitet mit einem Netzwerk erfahrener Juristen zusammen.

Gilt die Due-Diligence-Checkliste auch für GmbH-Käufe?

Ja. Die Prüfbereiche sind bei AG und GmbH grundsätzlich identisch. Bei der GmbH gibt es jedoch Besonderheiten: Die Gesellschafter sind im Handelsregister eingetragen (OR Art. 791), und die Übertragung von Stammanteilen bedarf einer öffentlichen Beurkundung (OR Art. 785). Erfahren Sie mehr über die Unterschiede zwischen AG und GmbH.

Wie schütze ich mich vertraglich vor nachträglichen Risiken?

Der Kaufvertrag sollte umfassende Representations & Warranties (Zusicherungen und Gewährleistungen) des Verkäufers enthalten, die den Zustand der Gesellschaft zum Stichtag beschreiben. Ergänzend empfehlen wir:

  • Freistellungsklauseln für konkret identifizierte Risiken
  • Rückbehalt (Escrow) von 10–20 % des Kaufpreises für 12–24 Monate
  • Garantieversicherung (W&I Insurance) bei grösseren Transaktionen
  • Stichtags- und Vollzugsregelungen (Signing vs. Closing), die dem Käufer ein Rücktrittsrecht einräumen, wenn zwischen Vertragsschluss und Vollzug wesentliche negative Veränderungen eintreten (Material Adverse Change, MAC)

Due Diligence bei Mueller Treuhand — Ihr Partner für den sicheren Firmenkauf

Mueller Treuhand bietet Ihnen eine professionelle Due Diligence aus einer Hand. Ob Sie eine Mantelgesellschaft kaufen, eine Vorratsgesellschaft erwerben oder ein aktives Unternehmen im Rahmen einer Firmennachfolge übernehmen möchten — wir prüfen die Gesellschaft gründlich, quantifizieren die Risiken und sichern Ihre Interessen vertraglich ab.

Unser Leistungspaket:

  • Standardisierte Checkliste: Über 30 Prüfpunkte, abgestimmt auf Schweizer Recht
  • Erfahrene Treuhänder: Jahrelange Praxis im Bereich Firmenkauf und Gesellschaftsrecht
  • Netzwerk: Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern
  • Transparente Kosten: Verbindliches Pauschalangebot vor Beginn der Prüfung
  • Schriftlicher Bericht: Klare Empfehlung mit Risikobewertung und Handlungsoptionen
  • Vertragsunterstützung: Die Due-Diligence-Ergebnisse fliessen direkt in den Kaufvertrag ein

Nathan Mueller Mueller Treuhand Baarerstrasse 12, 6300 Zug E-Mail: info@ag-kaufen.com Web: ag-kaufen.com

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