Firmenbewertung in der Schweiz: Methoden, Ablauf und Kosten

Eine Firmenbewertung bestimmt den wirtschaftlichen Wert eines Unternehmens anhand objektiver Kriterien. In der Schweiz kommen drei Hauptmethoden zum Einsatz: die Substanzwertmethode, die Ertragswertmethode und die DCF-Methode (Discounted Cash Flow). Die Kosten für eine professionelle Bewertung durch einen Treuhänder liegen zwischen CHF 3'000 und CHF 15'000, abhängig von Komplexität und Unternehmensgrösse. Bei Mueller Treuhand in Zug führen wir Firmenbewertungen als festen Bestandteil des AG-Kaufprozesses durch — und kennen die Faktoren, die den Preis einer Schweizer Gesellschaft tatsächlich bestimmen.

Wann brauchen Sie eine Firmenbewertung?

Eine Firmenbewertung ist kein Selbstzweck. Sie wird dann nötig, wenn der wirtschaftliche Wert eines Unternehmens objektiv beziffert werden muss — sei es gegenüber einem Käufer, einem Erben oder einer Behörde.

Die häufigsten Anlässe in unserer Praxis:

  • Kauf oder Verkauf einer Firma: Der Käufer möchte wissen, was die Gesellschaft wert ist. Der Verkäufer möchte den bestmöglichen Preis erzielen. Die Bewertung schafft eine gemeinsame Verhandlungsbasis. Wenn Sie eine AG verkaufen oder eine Firma kaufen möchten, ist die Bewertung der erste Schritt.
  • Unternehmensnachfolge und Erbschaft: Bei der familieninternen Nachfolge oder im Erbfall muss der Wert der Gesellschaft für die Aufteilung unter den Erben bestimmt werden. Das Erbrecht (ZGB Art. 602 ff.) verlangt eine gerechte Teilung, die ohne Bewertung nicht möglich ist.
  • Scheidung: Gehört ein Unternehmen zum ehelichen Vermögen, muss bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung der Verkehrswert ermittelt werden (ZGB Art. 211).
  • Steuerliche Zwecke: Die kantonalen Steuerbehörden bewerten nicht kotierte Gesellschaften nach dem Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK). Die Bewertung bestimmt den Vermögenssteuerwert für die Aktionäre.
  • Gesellschafterstreitigkeiten: Wenn ein Gesellschafter ausscheidet oder ausgeschlossen wird, muss der Wert seines Anteils bestimmt werden. Ohne professionelle Bewertung eskalieren solche Konflikte regelmässig vor Gericht.
  • Kapitalmassnahmen: Bei einer Kapitalerhöhung mit neuen Investoren bestimmt die Bewertung den Ausgabepreis der neuen Aktien und damit die Verwässerung der bestehenden Aktionäre.
  • Fusionen und Umstrukturierungen: Das Fusionsgesetz (FusG Art. 7) verlangt bei Fusionen einen Fusionsbericht, der eine Bewertung beider Gesellschaften umfasst.

Praxishinweis: Auch bei scheinbar einfachen Transaktionen — etwa dem Kauf einer Mantelgesellschaft — ist eine Bewertung sinnvoll. Sie zeigt, ob der geforderte Preis dem tatsächlichen Substanzwert entspricht oder ob versteckte Werte (z. B. Verlustvorträge, Markenrechte, Domizilvorteile) oder Risiken vorhanden sind.

Welche Bewertungsmethoden gibt es in der Schweiz?

In der Schweizer Praxis haben sich drei Bewertungsmethoden etabliert. Keine davon ist per se «richtig» oder «falsch» — die Wahl hängt vom Bewertungsanlass, der Art des Unternehmens und der verfügbaren Datenbasis ab.

Substanzwertmethode

Die Substanzwertmethode ermittelt den Wert eines Unternehmens anhand seiner Bilanz. Alle Aktiven werden zum Verkehrswert bewertet, alle Verbindlichkeiten abgezogen. Das Ergebnis ist der Netto-Substanzwert — der Betrag, der bei einer Liquidation der Gesellschaft theoretisch an die Aktionäre fliessen würde.

Berechnung: Substanzwert = Summe aller Aktiven (zu Verkehrswerten) − Summe aller Verbindlichkeiten

Die Substanzwertmethode ist einfach und nachvollziehbar, erfasst aber keine immateriellen Werte wie Kundenstamm, Know-how oder Marktposition. Sie eignet sich daher vor allem für vermögensschwere Gesellschaften (z. B. Immobilien-AGs, Holdinggesellschaften) und als Untergrenze der Bewertung.

Ertragswertmethode

Die Ertragswertmethode bewertet ein Unternehmen anhand seiner zukünftigen Ertragskraft. Der bereinigte, nachhaltige Jahresgewinn wird mit einem Kapitalisierungssatz kapitalisiert. Diese Methode beantwortet die Frage: «Welchen Preis müsste ein Käufer bezahlen, damit die Rendite auf dem eingesetzten Kapital einer marktgerechten Verzinsung entspricht?»

Berechnung: Ertragswert = Nachhaltiger Jahresgewinn ÷ Kapitalisierungszinssatz

Der Kapitalisierungssatz berücksichtigt den risikofreien Zinssatz (derzeit rund 1,0–1,5 % für Schweizer Bundesobligationen), einen Branchenzuschlag und einen Grössenzuschlag. Für KMU liegt der Kapitalisierungssatz in der Regel zwischen 8 % und 15 %.

Beispiel: Ein KMU mit einem nachhaltigen Jahresgewinn von CHF 200'000 und einem Kapitalisierungssatz von 12 % hat einen Ertragswert von CHF 1'666'667.

DCF-Methode (Discounted Cash Flow)

Die DCF-Methode ist die in der internationalen Bewertungspraxis am weitesten verbreitete Methode. Sie bewertet ein Unternehmen anhand der erwarteten zukünftigen freien Cashflows, die auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst werden. Im Gegensatz zur Ertragswertmethode berücksichtigt die DCF-Methode jährlich schwankende Cashflows und einen separaten Residualwert (Terminal Value).

Berechnung: DCF = Summe der abgezinsten freien Cashflows (Planperiode) + abgezinster Residualwert

Der Abzinsungssatz (WACC — Weighted Average Cost of Capital) spiegelt die Kapitalkosten wider und umfasst sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalkosten. Für Schweizer KMU liegt der WACC typischerweise zwischen 10 % und 18 %.

Vergleich der Bewertungsmethoden

Kriterium Substanzwert Ertragswert DCF
Beschreibung Bilanzbasiert: Aktiven minus Verbindlichkeiten zu Verkehrswerten Kapitalisierung des nachhaltigen Jahresgewinns Abzinsung zukünftiger freier Cashflows
Geeignet für Holding-AGs, Immobiliengesellschaften, Mantelgesellschaften, Liquidationen Stabile KMU mit gleichmässigem Ertrag Wachstumsunternehmen, Startups, komplexe Gesellschaften
Vorteile Einfach, nachvollziehbar, objektiv überprüfbar Berücksichtigt Ertragskraft, praxiserprobt, steuerlich anerkannt Berücksichtigt Wachstum und Cashflow-Schwankungen, internationaler Standard
Nachteile Ignoriert immaterielle Werte und Zukunftspotenzial Vereinfacht (konstanter Gewinn), subjektiver Kapitalisierungssatz Stark prognoseabhängig, aufwendig, viele Annahmen
Kosten (Richtwert) CHF 2'000 – 5'000 CHF 3'000 – 8'000 CHF 5'000 – 15'000+

Steuerliche Bewertung: Die Praktikermethode

Für steuerliche Zwecke — insbesondere die Vermögenssteuer — verwenden die Schweizer Steuerbehörden die sogenannte Praktikermethode gemäss dem Kreisschreiben Nr. 28 der SSK. Diese gewichtet den Ertragswert doppelt und den Substanzwert einfach:

Steuerlicher Verkehrswert = (2 × Ertragswert + 1 × Substanzwert) ÷ 3

Die Praktikermethode ist für steuerliche Zwecke verbindlich, gilt aber nicht zwingend als Massstab für den Preis bei einem Unternehmensverkauf. In der Praxis liegt der tatsächliche Transaktionspreis häufig über dem steuerlichen Wert — weil immaterielle Werte, strategische Prämien oder Synergien den Preis treiben.

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Wie läuft eine Firmenbewertung ab?

Eine professionelle Firmenbewertung folgt einem strukturierten Prozess in fünf Schritten. Bei Mueller Treuhand arbeiten wir seit Jahren nach diesem Schema — es hat sich in über hundert Bewertungen bewährt.

Schritt 1: Auftrag und Zieldefinition

Am Anfang steht die Klärung des Bewertungsanlasses. Warum wird die Bewertung durchgeführt? Wer ist der Auftraggeber? Welcher Wertmassstab soll angelegt werden (Verkehrswert, Liquidationswert, steuerlicher Wert)? Diese Fragen bestimmen die Wahl der Methode und den Umfang der Analyse.

  • Bewertungsstichtag festlegen
  • Bewertungsanlass dokumentieren (Kauf, Erbschaft, Steuern, Streit)
  • Methodenwahl vorbesprechen
  • Zeitrahmen und Kosten vereinbaren

Schritt 2: Unterlagensammlung

Die Qualität einer Bewertung steht und fällt mit der Datenbasis. In dieser Phase fordern wir alle relevanten finanziellen und rechtlichen Unterlagen an. Welche Unterlagen konkret benötigt werden, erfahren Sie im Abschnitt «Welche Unterlagen werden benötigt?» weiter unten.

Schritt 3: Analyse und Bereinigung

Die Buchhaltungszahlen entsprechen selten dem tatsächlichen wirtschaftlichen Bild. In dieser Phase bereinigen wir die Jahresabschlüsse um:

  • Einmalige Erträge oder Aufwendungen: Ausserordentliche Posten, die sich nicht wiederholen (z. B. Versicherungsleistungen, Restrukturierungskosten)
  • Inhaberbezogene Korrekturen: Ist der Inhaberlohn marktkonform? Viele KMU-Inhaber zahlen sich einen zu hohen oder zu niedrigen Lohn aus — beides verzerrt den Ertragswert.
  • Stille Reserven: Liegenschaften, Maschinen oder Vorräte, die unter dem Verkehrswert bilanziert sind
  • Nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte: Anlagen, Liegenschaften oder Beteiligungen, die für den Geschäftsbetrieb nicht erforderlich sind und separat bewertet werden

Schritt 4: Bewertung und Plausibilisierung

Auf Basis der bereinigten Zahlen führen wir die eigentliche Bewertung durch — in der Regel mit zwei Methoden parallel, um die Ergebnisse zu plausibilisieren. Bei Mueller Treuhand verwenden wir standardmässig die Kombination aus Ertragswert- und Substanzwertmethode. Bei grösseren Transaktionen ergänzen wir die DCF-Methode.

Die Ergebnisse werden in einer Wertbandbreite dargestellt — nicht als einzelne Zahl. Denn jede Bewertung enthält Annahmen, und eine einzelne Zahl suggeriert eine Genauigkeit, die in der Praxis nicht gegeben ist.

Schritt 5: Bewertungsbericht

Der schriftliche Bewertungsbericht umfasst:

  • Beschreibung des Unternehmens und des Bewertungsanlasses
  • Darstellung der verwendeten Methoden und Annahmen
  • Bereinigte Finanzkennzahlen
  • Bewertungsergebnis als Wertbandbreite
  • Sensitivitätsanalyse (wie verändert sich der Wert bei anderen Annahmen?)
  • Empfehlung für Verhandlungen oder weitere Schritte

Dauer: Der gesamte Prozess dauert bei einem KMU zwischen zwei und vier Wochen, abhängig von der Verfügbarkeit der Unterlagen.

Was kostet eine Firmenbewertung?

Die Kosten einer Firmenbewertung hängen von der Grösse des Unternehmens, der gewählten Methode und der Komplexität der Verhältnisse ab. Die folgende Tabelle gibt Richtwerte für den Schweizer Markt:

Unternehmenstyp Umsatz (ca.) Methode Kosten (Richtwert) Dauer
Einzelfirma / Kleinstunternehmen bis CHF 500'000 Substanzwert + Ertragswert CHF 2'000 – 4'000 1–2 Wochen
KMU (kleine AG/GmbH) CHF 500'000 – 5 Mio. Ertragswert + Substanzwert CHF 3'000 – 8'000 2–3 Wochen
Mittelstand CHF 5 Mio. – 50 Mio. DCF + Ertragswert CHF 8'000 – 15'000 3–4 Wochen
Grössere Unternehmen über CHF 50 Mio. DCF + Multiples CHF 15'000 – 50'000+ 4–8 Wochen
Mantel-/Vorratsgesellschaft Substanzwert CHF 1'000 – 3'000 1 Woche

Was treibt die Kosten?

  • Mehrere Standorte oder Tochtergesellschaften: Jede Einheit muss separat analysiert und konsolidiert werden.
  • Schlechte Buchhaltungsqualität: Wenn die Jahresabschlüsse unvollständig oder fehlerhaft sind, steigt der Bereinigungsaufwand erheblich.
  • Immaterielle Vermögenswerte: Die Bewertung von Marken, Patenten oder Kundenstämmen erfordert Spezialmethoden (z. B. Relief-from-Royalty-Methode).
  • Gerichtlich bestellte Gutachten: Bei Streitigkeiten verlangt das Gericht ein besonders detailliertes Gutachten, das höhere Kosten verursacht.

Sparhinweis: Bei Mueller Treuhand bieten wir Firmenbewertungen als Teil unserer Transaktionsbegleitung an. Wenn Sie bei uns eine AG kaufen oder verkaufen, ist die Bewertung in der Gesamtpauschale enthalten — Sie bezahlen sie nicht separat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die folgende Checkliste zeigt, welche Unterlagen wir für eine Firmenbewertung standardmässig anfordern. Je nach Bewertungsanlass und Methode sind nicht alle Positionen relevant.

Finanzielle Unterlagen:

  • [ ] Jahresabschlüsse der letzten 3–5 Jahre (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang)
  • [ ] Revisionsbericht der Revisionsstelle (falls vorhanden)
  • [ ] Aktueller Zwischenabschluss
  • [ ] Detaillierter Kontenplan mit Kontosalden
  • [ ] Budget und Finanzplanung für die nächsten 2–3 Jahre
  • [ ] Debitoren- und Kreditorenliste per Stichtag
  • [ ] Anlagenspiegel (Investitionen, Abschreibungen, Restwerte)
  • [ ] Bankbestätigungen (Salden, Limite, Sicherheiten)

Steuerliche Unterlagen:

  • [ ] Steuererklärungen der letzten 3–5 Jahre
  • [ ] Definitive und provisorische Steuerveranlagungen
  • [ ] MWST-Abrechnungen
  • [ ] Steuerrulings oder Vereinbarungen mit Steuerbehörden

Rechtliche Unterlagen:

  • [ ] Aktueller Handelsregisterauszug
  • [ ] Statuten
  • [ ] Gesellschafterverträge oder Aktionärsbindungsverträge
  • [ ] Wesentliche Verträge (Miet-, Arbeits-, Lizenzverträge)

Operative Unterlagen:

  • [ ] Organigramm und Mitarbeiterliste
  • [ ] Umsatzaufschlüsselung nach Kunden und Produkten
  • [ ] Marktdaten und Wettbewerbsinformationen

Praxistipp: Stellen Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig zusammen. Unvollständige Datensätze verzögern die Bewertung und können zu Abschlägen führen — wenn der Bewerter Annahmen treffen muss, fällt die Bewertung in der Regel konservativ aus.

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Häufige Fehler bei der Firmenbewertung

Aus unserer Bewertungspraxis bei Mueller Treuhand kennen wir die typischen Fehler, die Käufer und Verkäufer bei der Firmenbewertung machen. Die folgenden sechs Fehler begegnen uns immer wieder — und jeder einzelne kann den Transaktionspreis um 20 % oder mehr verzerren.

1. Inhaberabhängigkeit nicht berücksichtigt

Viele KMU sind stark von ihrem Inhaber abhängig. Der Inhaber ist Hauptverkäufer, pflegt die wichtigsten Kundenbeziehungen und trifft alle operativen Entscheidungen. Wenn der Inhaber das Unternehmen verlässt, sinkt der Ertrag — oft drastisch. Eine seriöse Bewertung muss diesen Effekt quantifizieren und als Abschlag einpreisen.

2. Inhaberlohn nicht bereinigt

In inhabergeführten KMU weicht der Inhaberlohn häufig vom Marktlohn ab. Manche Inhaber zahlen sich deutlich weniger als den Marktlohn, um den Gewinn optisch zu erhöhen. Andere zahlen sich übermässig hohe Löhne, Mieten für private Liegenschaften oder Fahrzeugkosten, die den Gewinn drücken. Beides verzerrt den Ertragswert — und muss vor der Bewertung korrigiert werden.

3. Vergangenheit statt Zukunft bewertet

Eine Firma wird für ihre Zukunft gekauft, nicht für ihre Vergangenheit. Historische Gewinne sind ein Indikator, aber kein Garant für künftige Erträge. Veränderte Marktbedingungen, auslaufende Verträge, technologischer Wandel oder neue Wettbewerber können die Ertragslage fundamental verändern. Die Bewertung muss diese Risiken in den Kapitalisierungssatz oder die Cashflow-Prognose einbeziehen.

4. Stille Reserven übersehen

Schweizer KMU bilden traditionell stille Reserven — sie bilanzieren Aktiven bewusst unter dem Verkehrswert. Liegenschaften, die seit 20 Jahren zum Anschaffungswert in der Bilanz stehen, Maschinen, die längst abgeschrieben, aber noch voll funktionsfähig sind, oder Vorräte, die vorsichtig bewertet wurden. Wer diese stillen Reserven bei der Substanzwertberechnung ignoriert, bewertet das Unternehmen systematisch zu tief.

5. Synergien in den Preis eingerechnet

Käufer neigen dazu, die Synergien, die sie nach dem Kauf realisieren wollen, bereits in den Kaufpreis einzurechnen. Das ist ein Fehler: Synergien (z. B. Kosteneinsparungen durch gemeinsame IT, Cross-Selling, Skaleneffekte) sind Wert, den der Käufer erst nach dem Kauf durch eigene Leistung schafft. Dieser Wert gehört dem Käufer — nicht dem Verkäufer.

6. Nur eine Methode angewendet

Jede Bewertungsmethode hat Stärken und Schwächen. Wer nur eine Methode anwendet, erhält ein einseitiges Bild. Professionelle Bewerter verwenden mindestens zwei Methoden und gleichen die Ergebnisse ab. Weichen die Ergebnisse stark voneinander ab, ist das ein Signal, dass die Annahmen überprüft werden müssen.

Häufige Fragen zur Firmenbewertung

Wie lange dauert eine Firmenbewertung?

Die Dauer hängt von der Unternehmensgrösse und der Verfügbarkeit der Unterlagen ab. Bei einer kleinen AG oder GmbH mit sauberer Buchhaltung ist eine Bewertung in zwei bis drei Wochen abgeschlossen. Bei grösseren Unternehmen mit mehreren Standorten oder komplexen Strukturen kann der Prozess vier bis acht Wochen dauern. Der grösste Zeitfresser ist erfahrungsgemäss die Unterlagenbeschaffung — nicht die eigentliche Analyse.

Wer darf eine Firmenbewertung durchführen?

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Regelung, wer Firmenbewertungen durchführen darf. Grundsätzlich kann jeder eine Bewertung erstellen. In der Praxis werden Bewertungen von Treuhändern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern oder spezialisierten M&A-Beratern durchgeführt. Für gerichtliche Gutachten beauftragt das Gericht in der Regel einen eidgenössisch diplomierten Wirtschaftsprüfer oder einen zertifizierten Bewertungsexperten (z. B. CVA — Certified Valuation Analyst). Bei steuerlichen Bewertungen folgen die Steuerbehörden ihren eigenen Richtlinien (Kreisschreiben Nr. 28 SSK).

Ist eine Firmenbewertung gesetzlich vorgeschrieben?

Eine allgemeine Pflicht zur Firmenbewertung besteht nicht. In bestimmten Fällen ist sie jedoch gesetzlich vorgesehen oder faktisch unumgänglich:

  • Fusionen (FusG Art. 7): Der Fusionsbericht muss eine Bewertung der beteiligten Gesellschaften enthalten.
  • Sacheinlagen (OR Art. 634): Bei Sacheinlagen in eine AG muss ein Gründungsbericht mit Bewertung erstellt werden.
  • Vermögenssteuern: Die Steuerbehörden bewerten nicht kotierte Gesellschaften periodisch für die Vermögenssteuerpflicht der Aktionäre.
  • Erbteilungen und Scheidungen: Gerichte verlangen regelmässig professionelle Bewertungen.

Welche Methode ist die beste?

Es gibt keine universell «beste» Methode. Die Wahl hängt vom Zweck ab:

  • Für steuerliche Zwecke: die Praktikermethode (Kreisschreiben Nr. 28 SSK) ist verbindlich.
  • Für aktive KMU mit stabilem Ertrag: die Ertragswertmethode liefert die zuverlässigsten Ergebnisse.
  • Für Wachstumsunternehmen: die DCF-Methode bildet die Zukunftsperspektive am besten ab.
  • Für Holding- und Immobiliengesellschaften: die Substanzwertmethode ist der primäre Ansatz.
  • Für Verhandlungen: eine Kombination aus zwei Methoden, um eine Wertbandbreite zu ermitteln.

Wir empfehlen grundsätzlich, mindestens zwei Methoden anzuwenden und die Ergebnisse gegeneinander zu plausibilisieren.

Kann ich eine Firmenbewertung selbst machen?

Technisch ja — die Formeln sind öffentlich zugänglich. In der Praxis ist eine Eigenbewertung aber mit erheblichen Risiken verbunden:

  • Fehlende Objektivität: Eigentümer überschätzen den Wert ihres Unternehmens systematisch. Studien zeigen Abweichungen von 30–50 % gegenüber unabhängigen Bewertungen.
  • Bereinigungskompetenz: Die korrekte Bereinigung der Jahresabschlüsse (Inhaberlohn, stille Reserven, Einmaleffekte) erfordert Erfahrung.
  • Geringe Akzeptanz: Käufer, Erben, Gerichte und Steuerbehörden akzeptieren Eigenbewertungen in der Regel nicht als Verhandlungsgrundlage.
  • Methodenfehler: Falsche Kapitalisierungssätze oder unrealistische Cashflow-Prognosen führen zu massiv verzerrten Ergebnissen.

Für eine grobe Ersteinschätzung kann eine Eigenbewertung sinnvoll sein. Für Transaktionen, steuerliche Zwecke oder rechtliche Auseinandersetzungen brauchen Sie eine unabhängige, professionelle Bewertung.

Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Liquidationswert?

Der Verkehrswert (Fair Market Value) ist der Preis, den ein unabhängiger, sachkundiger Käufer unter normalen Marktbedingungen zahlen würde — unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens (Going Concern). Der Liquidationswert ist der Erlös, der bei einer geordneten Auflösung der Gesellschaft erzielt werden könnte — also der Verkauf aller Aktiven abzüglich der Liquidationskosten und Verbindlichkeiten. Der Liquidationswert liegt typischerweise 20–40 % unter dem Verkehrswert.

Firmenbewertung bei Mueller Treuhand — fundiert, praxisnah, unabhängig

Mueller Treuhand bewertet Schweizer Unternehmen seit Jahren — vom Einzelunternehmen bis zur mittelständischen AG. Wir kennen die Besonderheiten des Schweizer KMU-Marktes und die Anforderungen der Steuerbehörden. Im Rahmen einer Due Diligence liefern wir Ihnen nicht nur eine Zahl, sondern eine fundierte Analyse mit klarer Handlungsempfehlung.

Unser Angebot:

  • Standard-Bewertung (Substanzwert + Ertragswert): ab CHF 3'000
  • Erweiterte Bewertung (inkl. DCF und Sensitivitätsanalyse): ab CHF 8'000
  • Transaktionsbegleitung (Bewertung + Due Diligence + Vertragsverhandlung): Pauschale nach Vereinbarung

Nathan Mueller, Eidg. dipl. Treuhandexperte Mueller Treuhand Baarerstrasse 12, 6300 Zug E-Mail: info@ag-kaufen.com Web: ag-kaufen.com

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