Wie läuft die Umwandlung ab?
Der Formwechsel von der GmbH zur AG folgt einem klar geregelten Ablauf in fünf Schritten. Bei Mueller Treuhand koordinieren wir den gesamten Prozess, damit nichts vergessen geht.
Schritt 1: Vorbereitung und Analyse
Zunächst prüfen wir die aktuelle Situation der GmbH: Stammkapital, Gesellschafterstruktur, bestehende Statuten, aktuelle Jahresrechnung und allfällige Besonderheiten (Sacheinlagen, Vorkaufsrechte, Nebenleistungspflichten). Auf dieser Grundlage erstellen wir einen Zeitplan und eine Kostenübersicht.
Gleichzeitig klären wir, ob eine Kapitalerhöhung nötig ist und wie diese finanziert wird — durch Bareinlage, Umwandlung von Reserven oder Sacheinlage.
Schritt 2: Beschluss der Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung fasst den Umwandlungsbeschluss mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Der Beschluss umfasst:
- Die Umwandlung der GmbH in eine AG
- Die neuen Statuten der AG (inkl. Firma, Sitz, Zweck, Aktienkapital, Aktienart und -nennwert)
- Die Wahl des Verwaltungsrats und der Revisionsstelle
- Gegebenenfalls die Kapitalerhöhung
Dieser Beschluss muss öffentlich beurkundet werden (siehe Schritt 4). In der Praxis werden die Gesellschafterversammlung und die notarielle Beurkundung am selben Termin durchgeführt.
Schritt 3: Kapitalerhöhung (falls erforderlich)
Liegt das Stammkapital unter CHF 100'000, muss eine Kapitalerhöhung erfolgen. Die häufigsten Varianten:
- Bareinlage: Die Gesellschafter zahlen den Differenzbetrag auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank ein. Die Bank stellt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus.
- Umwandlung von Reserven: Wenn die GmbH über ausreichend frei verfügbare Reserven verfügt, können diese in Aktienkapital umgewandelt werden. Dafür ist ein geprüfter Zwischenabschluss nötig.
- Sacheinlage: In seltenen Fällen wird die Kapitalerhöhung durch die Einbringung von Vermögenswerten (Immobilien, Patente, Maschinen) finanziert. Dies erfordert einen Sacheinlagevertrag und einen Gründungsbericht.
Schritt 4: Notarielle Beurkundung
Ein Notar beurkundet den Umwandlungsbeschluss, die neuen Statuten und — falls zutreffend — die Kapitalerhöhung. Der Notar prüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und erstellt die Beurkundungsurkunde.
Folgende Unterlagen müssen beim Notar vorliegen:
- Aktuelle Statuten der GmbH
- Entwurf der neuen AG-Statuten
- Aktuelle Jahresrechnung oder Zwischenbilanz
- Protokoll der Gesellschafterversammlung (Entwurf)
- Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank (bei Bareinlage)
- Ausweiskopien aller neuen Verwaltungsräte
- Stampa-Erklärung (Erklärung über das Fehlen von Sacheinlagen)
Die Kosten für die notarielle Beurkundung variieren je nach Kanton zwischen CHF 1'000 und CHF 3'000.
Schritt 5: Eintrag im Handelsregister
Nach der Beurkundung reicht der Notar (oder der beauftragte Treuhänder) die Anmeldung beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Der Handelsregistereintrag umfasst:
- Änderung der Rechtsform von «Gesellschaft mit beschränkter Haftung» zu «Aktiengesellschaft»
- Anpassung der Firma (Rechtsformzusatz von «GmbH» zu «AG»)
- Eintragung des neuen Aktienkapitals
- Eintragung des Verwaltungsrats (anstelle der bisherigen Geschäftsführung)
- Eintragung der Revisionsstelle (sofern nicht Opting-out)
Das Handelsregisteramt prüft die Anmeldung und veröffentlicht die Umwandlung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Ab dem Eintrag ist die Umwandlung rechtswirksam. Die Bearbeitungsdauer beim Handelsregister beträgt je nach Kanton 5 bis 15 Arbeitstage.