Holding AG gründen in der Schweiz: Steuervorteile, Struktur und Ablauf

Die Holdinggesellschaft gehört zu den wirkungsvollsten Instrumenten der Schweizer Unternehmensplanung. Wer eine Holding AG gründen möchte, profitiert von erheblichen Steuervorteilen, einer klaren Trennung von Beteiligungen und operativen Risiken sowie einer flexiblen Nachfolge- und Exitplanung. In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen als erfahrenes Treuhandunternehmen aus Zug, was eine Holding-AG ausmacht, welche Steuervorteile sie bietet, wie die Gründung Schritt für Schritt abläuft und warum der Kauf einer bestehenden Mantelgesellschaft als Holding eine attraktive Alternative sein kann.

Was ist eine Holding-AG?

Eine Holding-AG ist eine Aktiengesellschaft nach Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 620 ff.), deren Hauptzweck im Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften besteht. Anders als ein operatives Unternehmen erbringt eine reine Holdinggesellschaft keine eigenen Dienstleistungen und produziert keine Güter — sie hält Anteile an Tochtergesellschaften und steuert diese strategisch oder finanziell.

Der Begriff «Holdinggesellschaft» ist kein gesetzlich definierter Gesellschaftstyp. Jede AG oder GmbH kann als Holding fungieren, sofern ihr Zweck entsprechend formuliert ist. In der Praxis unterscheidet man drei Hauptformen:

Finanzholding (reine Holding)

Die Finanzholding beschränkt sich ausschliesslich auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen. Sie greift nicht aktiv in die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften ein. Diese Form ist besonders verbreitet bei Familienholdings und bei Investoren, die ein Portfolio von Beteiligungen bündeln möchten.

Beteiligungsholding (gemischte Holding)

Die Beteiligungsholding hält Beteiligungen an Tochtergesellschaften und erbringt daneben gewisse Dienstleistungen — etwa Finanzierungs-, Lizenz- oder Beratungsleistungen innerhalb des Konzerns. Diese Form kommt häufig bei KMU-Gruppen vor, bei denen die Muttergesellschaft zentrale Funktionen wie Buchhaltung, IT oder Personalwesen übernimmt.

Managementholding (operative Holding)

Die Managementholding übt eine aktive Führungsfunktion über die Tochtergesellschaften aus. Sie gibt strategische Vorgaben, definiert Budgets und kontrolliert die operative Umsetzung. In der Schweiz ist diese Form besonders bei grösseren Unternehmensgruppen mit mehreren operativen Einheiten verbreitet.

Praxistipp: Die Wahl der Holdingform hat direkte Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung. Eine reine Finanzholding qualifiziert am einfachsten für den Beteiligungsabzug, während bei einer Managementholding die Abgrenzung zwischen Holdingertrag und operativem Ertrag sorgfältig vorgenommen werden muss.

Steuervorteile einer Holding AG in der Schweiz

Die Schweiz ist einer der attraktivsten Holdingstandorte weltweit. Dies liegt an einem Zusammenspiel von Bundes- und Kantonssteuerrecht, das Holdinggesellschaften erhebliche Vorteile bietet. Seit der STAF-Reform (Steuerreform und AHV-Finanzierung), die per 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurden zwar die kantonalen Holdingprivilegien formal abgeschafft, doch die Schweiz hat flankierende Massnahmen eingeführt, die Holdingstrukturen weiterhin sehr attraktiv machen.

Beteiligungsabzug (DBG Art. 69–70)

Der Beteiligungsabzug ist das zentrale steuerliche Instrument für Holdinggesellschaften auf Bundesebene. Gemäss Art. 69 und 70 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) wird die Gewinnsteuer im Verhältnis des Nettobeteiligungsertrags zum gesamten Reingewinn reduziert. Konkret bedeutet dies:

  • Dividenden von qualifizierten Beteiligungen (mindestens 10 % des Kapitals einer anderen Gesellschaft oder ein Beteiligungswert von mindestens CHF 1 Million) werden faktisch steuerfrei gestellt.
  • Kapitalgewinne aus dem Verkauf von qualifizierten Beteiligungen profitieren ebenfalls vom Beteiligungsabzug, sofern die Beteiligung mindestens 10 % betrug und mindestens ein Jahr gehalten wurde.

Der Beteiligungsabzug ist kein Freibetrag, sondern eine proportionale Ermässigung der Gewinnsteuer. Wenn beispielsweise 90 % des Reingewinns einer Holding aus Beteiligungserträgen bestehen, wird die Gewinnsteuer um 90 % reduziert.

Kapitaleinlageprinzip

Seit 2011 können Kapitaleinlagen (Agio) an die Aktionäre steuerfrei zurückbezahlt werden, sofern diese Reserven als solche in der Handelsbilanz separat ausgewiesen sind. Für Holdingstrukturen ist das Kapitaleinlageprinzip besonders wertvoll: Tochtergesellschaften können Kapitaleinlagen an die Holding zurückführen, die diese wiederum an die Aktionäre weiterleiten kann — ohne dass Verrechnungssteuer (35 %) anfällt.

Kantonale Steuervorteile nach STAF

Mit der STAF-Reform 2020 wurden die früheren kantonalen Holdingprivilegien abgeschafft. Diese hatten es ermöglicht, dass Holdings auf kantonaler Ebene von Gewinn- und Kapitalsteuer weitgehend befreit waren. Als Ausgleich haben die Kantone folgende Massnahmen eingeführt:

  • Patentbox (StHG Art. 24a): Ermässigung auf Erträge aus Patenten und vergleichbaren Rechten — für Holdings relevant, die IP-Rechte halten.
  • Zusätzlicher Abzug für Forschung und Entwicklung (StHG Art. 25a): Bis zu 150 % der qualifizierenden F&E-Aufwendungen können abgezogen werden.
  • Ermässigung der Kapitalsteuer auf Beteiligungen, Patente und konzerninterne Darlehen in vielen Kantonen.
  • Generelle Gewinnsteuersenkungen: Zahlreiche Kantone haben ihre ordentlichen Gewinnsteuersätze gesenkt, sodass die effektive Steuerbelastung für alle Gesellschaften — einschliesslich Holdings — deutlich gesunken ist.

Dividendenoptimierung

Eine Holdingstruktur ermöglicht es, Gewinne innerhalb des Konzerns steuereffizient zu verteilen. Dividenden von der operativen Tochtergesellschaft an die Holding unterliegen dank Beteiligungsabzug keiner Gewinnsteuer. Die Verrechnungssteuer von 35 % wird zwar erhoben, kann aber von der inländischen Holding vollständig zurückgefordert werden. Erst bei der Ausschüttung von der Holding an die natürliche Person als Endaktionär fällt die Einkommenssteuer an — wobei Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen seit 2020 zu mindestens 50 % (Bund) bzw. je nach Kanton zu 50–70 % besteuert werden (Teilbesteuerungsverfahren, DBG Art. 20 Abs. 1bis).

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Holding AG gründen: Schritt für Schritt

Die Gründung einer Holding-AG folgt im Wesentlichen dem gleichen Ablauf wie die Gründung jeder anderen Aktiengesellschaft in der Schweiz. Es gibt jedoch einige holdingspezifische Besonderheiten, die beachtet werden müssen.

Schritt 1: Planung und Strukturierung

Vor der Gründung muss die Holdingstruktur sorgfältig geplant werden. Folgende Fragen sind zu klären:

  • Welche Gesellschaften sollen unter der Holding gebündelt werden?
  • Soll die Holding als reine Finanzholding oder als Managementholding fungieren?
  • In welchem Kanton soll die Holding ihren Sitz haben?
  • Wie soll die Finanzierung der Tochtergesellschaften erfolgen (Eigenkapital vs. Konzerndarlehen)?
  • Welche Nachfolge- und Exitstrategie wird verfolgt?

Schritt 2: Statuten und Zweckformulierung

Der Zweck der Holding-AG muss in den Statuten klar formuliert werden. Eine typische Zweckformulierung lautet:

«Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen. Die Gesellschaft kann Grundeigentum erwerben, halten und veräussern, Finanzierungen für Konzerngesellschaften vornehmen und alle Geschäfte eingehen, die mit dem Zweck direkt oder indirekt zusammenhängen.»

Schritt 3: Kapitalplanung

Das Mindest-Aktienkapital beträgt wie bei jeder AG CHF 100'000, wovon mindestens CHF 50'000 bei der Gründung einbezahlt (liberiert) werden müssen (OR Art. 621 und Art. 632). In der Praxis wird das Kapital einer Holding häufig höher angesetzt, da:

  • Beteiligungen an Tochtergesellschaften finanziert werden müssen
  • Ein höheres Eigenkapital die Kreditwürdigkeit verbessert
  • Der Beteiligungsabzug erst ab einem Beteiligungswert von CHF 1 Million oder einer Beteiligungsquote von 10 % greift

Schritt 4: Notarielle Gründung

Die Gründung erfolgt durch öffentliche Beurkundung beim Notar. Erforderliche Dokumente:

  • Statuten
  • Gründungsbericht (OR Art. 635)
  • Prüfungsbestätigung eines zugelassenen Revisors (OR Art. 635a)
  • Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank
  • Erklärung über die Annahme der Organstellung (Verwaltungsrat, Revisionsstelle)

Schritt 5: Eintragung im Handelsregister

Nach der notariellen Beurkundung wird die Holding-AG beim zuständigen Handelsregisteramt zur Eintragung angemeldet. Die Eintragung dauert je nach Kanton zwischen drei und zehn Arbeitstagen. Mit der Eintragung erlangt die Gesellschaft Rechtspersönlichkeit.

Schritt 6: Einbringung der Beteiligungen

Nach der Gründung werden die Beteiligungen an den Tochtergesellschaften in die Holding eingebracht. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen:

  • Sacheinlage bei Gründung: Die Beteiligungen werden direkt als Sacheinlage eingebracht (erfordert Gründungsbericht und Prüfung).
  • Nachträglicher Kauf: Die Holding erwirbt die Beteiligungen von den bisherigen Aktionären gegen Barzahlung oder Darlehen.
  • Aktientausch: Die bisherigen Aktionäre bringen ihre Anteile in die Holding ein und erhalten dafür Aktien der Holdinggesellschaft (sog. Quasi-Fusion).

Achtung: Die Einbringung von Beteiligungen in eine Holdingstruktur kann steuerliche Folgen auslösen — insbesondere die sogenannte Transponierung (DBG Art. 20a Abs. 1 lit. b). Diese liegt vor, wenn eine natürliche Person Beteiligungen von mindestens 5 % an einer Kapitalgesellschaft in eine von ihr beherrschte Holdinggesellschaft überführt und dafür eine Gegenleistung erhält, die über dem Nennwert liegt. Der resultierende Kapitalgewinn wird als Einkommen besteuert. Eine sorgfältige steuerliche Planung ist daher unerlässlich.

Die Gesamtkosten für die Gründung einer Holding-AG liegen — je nach Kanton und Komplexität — zwischen CHF 4'000 und CHF 10'000. Eine detaillierte Kostenaufstellung finden Sie auf unserer Seite AG gründen Kosten.

Holding AG kaufen vs. neu gründen

Neben der Neugründung besteht die Möglichkeit, eine bestehende Mantelgesellschaft als Holdinggesellschaft zu nutzen. Dies kann in bestimmten Situationen deutliche Vorteile bieten.

Vorteile einer bestehenden Gesellschaft als Holding

Kriterium Neugründung Kauf einer bestehenden AG
Zeitbedarf 3–6 Wochen 5–10 Arbeitstage
Firmenalter Neu (ab Gründungsdatum) Bestehendes Gründungsdatum
Bankbeziehung Muss neu aufgebaut werden Kann bestehen bleiben
Bonität/Rating Startet bei null Kann bereits vorhanden sein
Individuelle Statuten Volle Gestaltungsfreiheit Änderung nach Kauf möglich

Der Kauf einer bestehenden AG und deren Umfunktionierung als Holding ist besonders dann sinnvoll, wenn:

  • Zeitdruck besteht (z. B. für eine geplante Akquisition)
  • Eine etablierte Gesellschaft mit positiver Historie gewünscht wird
  • Der Gründungsprozess vermieden werden soll

Auf unserer Verkaufsliste finden Sie aktuell verfügbare Gesellschaften, die sich als Holdingvehikel eignen. Mueller Treuhand prüft jede Gesellschaft im Rahmen einer umfassenden Due Diligence, bevor sie zum Verkauf angeboten wird.

Worauf beim Kauf zu achten ist

Beim Erwerb einer bestehenden Gesellschaft für Holdingzwecke sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:

  • Steuerliche Altlasten: Offene Steuerveranlagungen, nicht deklarierte Erträge oder problematische Verlustvorträge.
  • Mantelhandel: Wenn bei einer Gesellschaft gleichzeitig die wirtschaftlichen Verhältnisse (Aktionariat), die Tätigkeit und die Firma ändern, kann die Steuerbehörde einen steuerlich relevanten Mantelhandel annehmen. Dies führt dazu, dass bestehende Verlustvorträge nicht mehr genutzt werden können.
  • Zweckänderung: Die Statuten müssen auf den Holdingzweck angepasst werden, was eine Statutenänderung (notarielle Beurkundung) erfordert.

Optimale Kantone für eine Holding-AG

Die Wahl des Kantons hat erheblichen Einfluss auf die Steuerbelastung einer Holdinggesellschaft. Zwar profitieren Holdings dank des Beteiligungsabzugs auf Bundesebene unabhängig vom Kanton, doch bei den Kantons- und Gemeindesteuern bestehen grosse Unterschiede.

Steuervergleich ausgewählter Kantone (effektiver Gewinnsteuersatz 2026)

Kanton Effektiver Gewinnsteuersatz (Kapitalgesellschaften) Kapitalsteuer Besonderheiten
Zug ca. 11,9 % 0,02–0,07 ‰ Tiefster Steuersatz, internationale Drehscheibe, schnelles Handelsregister
Schwyz (Gemeinde Wollerau) ca. 12,0 % Keine kantonale Kapitalsteuer Sehr tiefer Satz, attraktiv für Privatholdings
Nidwalden ca. 11,9 % 0,01 ‰ Kompetitive Steuerpolitik, schlanke Verwaltung
Luzern ca. 12,3 % 0,05 ‰ Städtische Infrastruktur mit tiefer Steuerbelastung
Zürich (Stadt) ca. 19,7 % 0,075 ‰ Höher, aber internationales Ökosystem
Genf ca. 14,0 % 0,04 ‰ Relevante internationale Standortvorteile

Empfehlung von Mueller Treuhand: Für reine Finanzholdings ist der Kanton Zug nach wie vor einer der attraktivsten Standorte. Die Kombination aus tiefer Gewinnsteuer, moderater Kapitalsteuer, effizienter Verwaltung und der Nähe zu Zürich macht Zug zur ersten Wahl für viele nationale und internationale Holdingstrukturen. Unser Büro an der Baarerstrasse 12 in Zug steht Ihnen als Domizil- und Verwaltungsadresse zur Verfügung.

Wer gezielt nach einer AG im Kanton Zug sucht, findet auf unserer Seite AG kaufen Zug weitere Informationen.

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Typische Holding-Strukturen

In der Praxis kommen verschiedene Holdingstrukturen zum Einsatz. Die Wahl der optimalen Struktur hängt von der Anzahl der Beteiligungen, der Branche, der internationalen Ausrichtung und der steuerlichen Zielsetzung ab.

Mutter-Tochter-Struktur (einfache Holding)

Die klassische und häufigste Struktur besteht aus einer Holdinggesellschaft (Mutter) und einer oder mehreren operativen Tochtergesellschaften.

Aufbau: Die Holding-AG hält 100 % der Aktien an einer oder mehreren operativen AGs oder GmbHs. Die Tochtergesellschaften führen das operative Geschäft. Gewinne fliessen als Dividenden an die Holding, die diese dank Beteiligungsabzug steuerfrei vereinnahmt.

Geeignet für: KMU-Inhaber, die ihre operative Gesellschaft von der Vermögens- und Beteiligungsebene trennen möchten. Typisches Beispiel: Ein Unternehmer hält seine operative GmbH und eine Immobilie über eine Holding-AG.

Schwestergesellschaften unter einer Holding

Bei dieser Struktur hält die Holding-AG Beteiligungen an mehreren gleichrangigen Tochtergesellschaften, die verschiedene Geschäftsfelder abdecken.

Aufbau: Die Holding-AG hält jeweils 100 % (oder Mehrheitsbeteiligungen) an mehreren operativen Gesellschaften. Die Tochtergesellschaften operieren unabhängig voneinander. Die Holding übernimmt zentrale Funktionen (Finanzierung, Strategie, ggf. Shared Services).

Geeignet für: Unternehmer mit mehreren Geschäftsfeldern, die voneinander getrennt werden sollen — etwa eine Handels-AG, eine Immobilien-AG und eine Beratungs-GmbH. Im Falle von Schwierigkeiten in einem Geschäftsfeld bleiben die anderen Gesellschaften geschützt.

Doppelholding-Struktur

Eine erweiterte Variante besteht aus zwei Holdingstufen: Die natürliche Person hält eine persönliche Holding (oft als «Personal Holding» bezeichnet), die wiederum Anteile an einer Gruppenholding hält.

Aufbau: Der Unternehmer hält 100 % der Aktien an seiner persönlichen Holding-AG. Diese hält eine Mehrheitsbeteiligung an einer Gruppen-Holding-AG, die wiederum die operativen Tochtergesellschaften hält.

Geeignet für: Situationen, in denen ein Teilverkauf der operativen Gruppe geplant ist, weitere Investoren auf Ebene der Gruppenholding einsteigen sollen, oder eine zusätzliche Risikotrennung gewünscht wird.

Internationale Holdingstruktur

Für Unternehmen mit internationaler Geschäftstätigkeit bietet die Schweiz dank ihres umfangreichen Netzwerks an Doppelbesteuerungsabkommen (über 100 Abkommen) ideale Voraussetzungen als Holdingstandort.

Aufbau: Eine Schweizer Holding-AG hält Beteiligungen an Tochtergesellschaften im Ausland. Dividenden und Kapitalgewinne fliessen unter Nutzung der DBA-Quellensteuerreduktionen und des schweizerischen Beteiligungsabzugs an die Holding.

Geeignet für: Internationale Unternehmer, die eine zentrale Beteiligungsstruktur in einem politisch und wirtschaftlich stabilen Land suchen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kostet es, eine Holding AG in der Schweiz zu gründen?

Die reinen Gründungskosten liegen zwischen CHF 4'000 und CHF 10'000 und umfassen Notar, Handelsregister, Beratung und Bankgebühren. Hinzu kommt das Aktienkapital von mindestens CHF 100'000 (Mindestliberierung CHF 50'000). Eine detaillierte Aufschlüsselung finden Sie unter AG gründen Kosten.

Ab wann lohnt sich eine Holdingstruktur?

Eine Holdingstruktur lohnt sich in der Regel ab einem Beteiligungsertrag (Dividenden und Kapitalgewinne) von ca. CHF 50'000–100'000 pro Jahr. Ab diesem Betrag überwiegen die Steuerersparnisse durch den Beteiligungsabzug die laufenden Kosten der Holdinggesellschaft (Buchhaltung, Revision, Domizil, Steuererklärung). Bei kleineren Beträgen sollte eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen werden.

Braucht eine Holding-AG eine Revisionsstelle?

Grundsätzlich ja. Wie jede AG unterliegt die Holding der Revisionspflicht (OR Art. 727 ff.). Allerdings kann eine eingeschränkte Revision (Review) genügen, wenn die Holding weniger als 10 Vollzeitangestellte hat und die Schwellenwerte für die ordentliche Revision nicht überschritten werden (Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen). Ein Opting-out (vollständiger Verzicht auf die Revisionsstelle) ist möglich, wenn alle Aktionäre zustimmen und die Gesellschaft nicht mehr als 10 Vollzeitstellen hat (OR Art. 727a Abs. 2).

Kann eine natürliche Person direkt eine Holding gründen?

Ja. Seit der Aktienrechtsrevision 2023 genügt eine einzige natürliche oder juristische Person als Gründerin (OR Art. 625 Abs. 1). Es ist keine zweite Person oder Gesellschaft erforderlich. Die Gründerin kann gleichzeitig einzige Aktionärin und einziges Verwaltungsratsmitglied sein.

Was ist der Unterschied zwischen Holding und Dachgesellschaft?

Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Im engeren Sinne bezeichnet eine «Dachgesellschaft» eine Gesellschaft, die an der Spitze eines Konzerns steht und die strategische Führung übernimmt (Managementholding). Eine «Holding» im steuerrechtlichen Sinne ist dagegen jede Gesellschaft, die qualifizierte Beteiligungen hält und dadurch für den Beteiligungsabzug infrage kommt. Die Rechtsform kann in beiden Fällen eine AG oder GmbH sein.

Ist die Schweizer Holding für ausländische Investoren zugänglich?

Ja. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Nationalität der Aktionäre. Einzige Voraussetzung ist, dass mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats seinen Wohnsitz in der Schweiz hat (OR Art. 718 Abs. 4). Mueller Treuhand bietet hierfür einen VR-Domizilservice an, sodass auch ausländische Investoren eine Schweizer Holding gründen oder kaufen können.

Nächster Schritt: Holding AG gründen oder kaufen mit Mueller Treuhand

Sie möchten eine Holding-AG in der Schweiz gründen oder eine bestehende Gesellschaft als Holdingvehikel erwerben? Mueller Treuhand begleitet Sie von der ersten Strukturplanung bis zur Eintragung im Handelsregister — diskret, effizient und rechtssicher.

Unsere Leistungen im Bereich Holdinggesellschaften:

  • Steuerliche Voranalyse und Strukturierung
  • Gründung der Holding-AG (inkl. Statuten, Notar, Handelsregister)
  • Vermittlung bestehender Gesellschaften aus unserer Verkaufsliste
  • Domizil- und VR-Services in Zug
  • Laufende Buchhaltung und Steuererklärung

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung:

Mueller Treuhand Baarerstrasse 12, 6300 Zug E-Mail: info@ag-kaufen.com Web: ag-kaufen.com

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Rechtsgrundlagen: OR Art. 620 ff. (Aktiengesellschaft), DBG Art. 69–70 (Beteiligungsabzug), StHG Art. 24a und 25a (STAF-Massnahmen), DBG Art. 20a Abs. 1 lit. b (Transponierung). Stand: März 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

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