Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welcher Kanton hat die tiefste Gewinnsteuer für AG?
Der Kanton Zug bietet mit rund 11,9 % die tiefste effektive Gewinnsteuerbelastung (Bund + Kanton + Gemeinde, Hauptort Zug). Auf Platz zwei liegt Nidwalden mit einem praktisch identischen Satz. Die Zentralschweizer Kantone dominieren die Rangliste: Luzern (~12,2 %), Uri (~12,6 %) und Obwalden (~12,7 %) folgen dicht dahinter.
Wie hoch ist die Bundessteuer auf Unternehmensgewinne?
Die direkte Bundessteuer auf dem Reingewinn juristischer Personen beträgt einheitlich 8,5 % in der gesamten Schweiz. Dieser Satz wurde seit Jahrzehnten nicht verändert und gilt unabhängig vom Kanton oder der Höhe des Gewinns. Er ist Bestandteil der effektiven Gesamtsteuerbelastung.
Kann ich den Sitz meiner AG in einen anderen Kanton verlegen?
Ja, eine Sitzverlegung ist jederzeit möglich und in der Schweiz ein Routinevorgang. Sie erfordert einen Beschluss der Generalversammlung, eine Statutenänderung und die Anmeldung beim neuen Handelsregisteramt. Die Kosten liegen bei CHF 3'000 bis CHF 8'000 (Notar + Treuhand + Gebühren). Bei einem Steuergefälle von mehreren Prozentpunkten amortisiert sich die Verlegung rasch.
Gibt es eine Mindeststeuer für AG in der Schweiz?
Nein, die Schweiz kennt keine Mindeststeuer im klassischen Sinn. Allerdings erheben alle Kantone eine Kapitalsteuer auf das Eigenkapital (Aktienkapital + Reserven), die auch dann anfällt, wenn das Unternehmen keinen Gewinn erzielt. Bei einer AG mit dem gesetzlichen Mindestaktienkapital von CHF 100'000 liegt diese Steuer typischerweise bei CHF 100 bis CHF 500 pro Jahr — also vernachlässigbar.
Welche Rolle spielt die STAF-Reform für den Steuervergleich?
Die STAF-Reform (in Kraft seit 01.01.2020) hat die internationale Steuerharmonisierung umgesetzt und die bisherigen Sonderstatus (Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaft) abgeschafft. Im Gegenzug erhielten die Kantone neue Instrumente wie Patentbox und erhöhten Forschungsabzug. Viele Kantone haben ihre ordentlichen Gewinnsteuersätze im Zuge der Reform deutlich gesenkt — Basel-Stadt beispielsweise von über 22 % auf rund 13 %, Waadt von 21 % auf 14 %. Das aktuelle Steuergefälle zwischen den Kantonen hat sich dadurch verringert, ist aber immer noch erheblich.
Zahlt eine Holdinggesellschaft weniger Steuern?
Seit der STAF-Reform gibt es keinen speziellen Holdingstatus mehr. Allerdings profitieren Holdinggesellschaften weiterhin vom Beteiligungsabzug (Art. 69 DBG): Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen (mind. 10 % oder CHF 1 Mio. Verkehrswert) werden faktisch steuerfrei vereinnahmt. Wer eine Holding-AG gründen möchte, sollte den Sitz in einem Kanton mit tiefer Kapitalsteuer wählen, da die Kapitalsteuer bei grossen Beteiligungen ins Gewicht fällt.