Schritt-für-Schritt: AG in Zürich gründen
Schritt 1: Firmenname prüfen
Prüfung auf zefix.ch. Der Name muss sich von bestehenden Einträgen unterscheiden und «AG» oder «Aktiengesellschaft» enthalten. Das Handelsregisteramt Zürich prüft auch auf klangliche Ähnlichkeit.
Schritt 2: Statuten ausarbeiten
Für Zürcher AGs empfehlen sich folgende Punkte besonders:
- Kapitalband (OR Art. 653s ff.) für spätere Finanzierungsrunden — besonders relevant im Startup-Umfeld
- Vinkulierung wenn eine enge Kontrolle über den Aktionärskreis gewünscht ist
- ESOP-Optionen (bedingte Kapitalerhöhung OR Art. 653) für Mitarbeiteroptionen
Schritt 3: Kapitaleinzahlungskonto
Mindestens CHF 50'000 des Aktienkapitals sind auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Grosse Schweizer Banken mit starker Zürcher Präsenz: UBS, Credit Suisse (jetzt UBS), Zürcher Kantonalbank, PostFinance.
Ausländische Gründer sollten parallel zur Statutenausarbeitung mit der Kontoeröffnung beginnen — die KYC-Prüfungen können 2–4 Wochen dauern.
Schritt 4: Notarielle Beurkundung
In Zürich gibt es freie Notare, was die Wahl des Notars flexibel macht, aber auch Preisvergleiche nötig macht. Typische Kosten: CHF 2'000–4'000 für eine Standardgründung.
Schritt 5: Handelsregistereintragung
Das Handelsregisteramt Zürich bearbeitet AG-Neugründungen in der Regel innert 5 bis 10 Arbeitstagen — deutlich länger als Zug (3–5 Tage). Die nötigen Unterlagen sind identisch wie bei allen Schweizer Kantonen: Errichtungsakt, Statuten, Bankbescheinigung, Gründungsbericht, Stampa-Erklärung.